Auszug aus der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageRückgabeprotokoll zur Mietwohnung
Es empfiehlt sich, bei der Wohnungsabgabe ein detailliertes Protokoll zu erstellen.
Normalerweise wird bei der Abgabe der Wohnung ein Protokoll erstellt. Wichtig ist, dass das Protokoll die entdeckten Mängel möglichst genau festhält. Scheuen Sie sich als Mieter nicht, das Protokoll auch mit eigenen Bemerkungen zu ergänzen. Teilen Sie die Ansicht des Vermieters nicht, machen Sie beispielsweise den Zusatz: «Der Mieter ist der Ansicht, dass es sich dabei um eine ordentliche Abnutzung handelt.»