Auszug aus der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideRückzahlung Mietkaution nach Eigentümerwechsel
Bundesgerichtsentscheid zur Frage, wer nach Eigentümerwechsel die Mietzinskaution zurückzahlen muss.
BGE 127 III 273: Die Pflicht zur Hinterlegung der Mietzinskaution trifft jenen Vermieter, der sie tatsächlich vom Mieter bzw. vom Verkäufer des Hauses erhalten hat. Sie geht bei Verkauf des Hauses nicht ohne weiteres auf den Käufer über.