Behörden und Verbände bei Mietobjekten
Rechtsratgeber
GrundlageDie Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten
Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle bei allen mietrechtlichen Problemen.
Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle bei allen mietrechtlichen Problemen. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist die Einigung der Parteien, deshalb müssen die Parteien grundsätzlich auch persönlich erscheinen.