Kündigung Vermieter
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Frist bei Anfechtung des Schlichtungsentscheides muss gewahrt werden
Schützt die Schlichtungsbehörde die Kündigung des Vermieters, so muss der Mieter innert 30 Tagen an das Mietgericht gelangen.
BGE 4C.135/2001 vom 4.9.2001: Wurde in einem Schlichtungsverfahren die Kündigung als gültig betrachtet, so muss der Mieter innert 30 Tagen an den Richter gelangen, ansonsten wird der Entscheid der Schlichtungsbehörde rechtskräftig.