An ihre Abmachungen sind die Vertragsparteien grundsätzlich gebunden. Wenn jedoch wichtige Gründe vorliegen, welche die Weiterführung des Mietverhältnisses für eine Partei unzumutbar machen, kann der Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden. Bei Mietwohnungen beträgt diese Frist 3 Monate, bei der Miete von Geschäftsräumen 6 Monate.