Eine «Familienwohnung» im Sinne des Gesetzes ist eine Wohnung, welche von einem Ehepaar gemietet wird. Das Mietobjekt kann auch ein Haus sein. Kinder müssen keine vorhanden sein. Laut Gesetz bestimmen Verheiratete die eheliche Wohnung gemeinsam, trotzdem darf ein Ehepartner den Mietvertrag für die gemeinsame Bleibe auch alleine unterzeichnen. Die Schutzbestimmungen über die Familienwohnung gelten übrigens sinngemäss auch für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft.