BGE 4C.157/2001 vom 01.10.2001: Eine Pauschale zur Festlegung der Kostensteigerung ist unzulässig; massgeblich ist der Durchschnitt der effektiven Kosten während mehrerer Jahre. Nur ausnahmsweise sind Pauschalen zulässig, nämlich wenn die Abrechnungen ungewöhnlich hohe oder ungewöhnlich tiefe Positionen aufweisen und damit die effektiven Kosten im Erhöhungszeitpunkt nicht korrekt wiedergeben.