Mietzinserhöhung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideFormularzwang bei Mietzinserhöhungen
Eine Mietzinserhöhung ist nur gültig, wenn der Vermieter für die Mitteilung das amtliche Formular verwendet. Hier finden Sie Bundesgerichtsentscheide zum Formularzwang bei Mietzinserhöhungen:
BGE 4A_198/2008 vom 7. Juli 2008: Mietzinserhöhungen sind nichtig, wenn der Mieter nicht über die Formularpflicht und die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Anfechtung der Erhöhung informiert wird.