Mietzinserhöhung
Rechtsratgeber
GrundlageReferenzzinssatz und Mietzinserhöhung
In der ganzen Schweiz gilt seit dem 10. September 2008 ein einheitlicher Referenzzinssatz und nicht mehr - wie früher - der jeweilige Hypothekarzins der Kantonalbanken.
Bis Herbst 2008 waren die Mieten an die variablen Ersthypotheken der Kantonalbanken gekoppelt. Seit dem 10. September 2008 gilt nun der Referenzzinssatz. Steigt dieser an, dürfen die Vermieter die Mietzinsen entsprechend anpassen.