Mietzinssenkung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Verzicht auf eine Mietzinsherabsetzung
Die Vereinbarung eines Minimalzinses, der nicht unterschritten werden darf, ist nichtig.
BGE 125 III 358: Der Mieter kann nicht gültig auf sein Recht verzichten, bei veränderter Berechnungsgrundlage, eine Mietzinsherabsetzung zu verlangen. Die Vereinbarung eines Minimalzinses, der nicht unterschritten werden darf, ist deshalb nichtig.