Mietzinssenkung
Rechtsratgeber
GrundlageMietzinsherabsetzung wegen Mängeln am Mietobjekt
Der Vermieter ist verpflichtet, die gerügten Mängel innert nützlicher Frist zu beheben und dem Mieter eine angemessene Mietzinsherabsetzung zu gewähren.
Stellen Sie in Ihrer Mietwohnung einen Mangel fest, der vom Vermieter zu beheben ist, müssen Sie dem Vermieter den Mangel unverzüglich melden.