Mietzinssenkung
Rechtsratgeber
GrundlageReferenzzinssatz und Mietzinssenkung
In der ganzen Schweiz gilt seit dem 10. September 2008 ein einheitlicher Referenzzinssatz und nicht mehr - wie früher - der jeweilige Hypothekarzins der Kantonalbanken.
Bis Herbst 2008 waren die Mieten an die variablen Ersthypotheken der Kantonalbanken gekoppelt. Seit dem 10. September 2008 gilt der Referenzzinssatz.