BGE 4A_127/2014 vom 19.08.2014: Die Detaillierungspflicht für Nebenkosten gilt nicht nur für Heiz- und Warmwasserkosten, sondern für sämtliche weiterbelasteten Nebenkosten. Seiner Pflicht kommt der Vermieter nur nach, wenn die Abrechnung so klar und verständlich ist, dass ihr der Mieter entnehmen kann, für welche Nebenkostenpositionen er in welchem Umfang (Verteilschlüssel) belastet wird.