Nebenkosten der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageKabelanschluss-Gebühren (Spezialfall Nebenkosten von Mietwohnungen)
Kabelanschlüsse können gekündigt werden. Das wirkt sich auf die Nebenkosten oder den Nettomietzins aus.
Wollen Sie als Mieter auf den Kabelanschluss verzichten, dürfen Sie das, auch wenn Ihr Vermieter Vertragspartner der Kabelanbieterin ist. Sie sollten dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie den Anschluss nicht (mehr) möchten, am besten gleich in Kopie an den Netzbetreiber.