Nebenkosten der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageNebenkosten für leer stehende Mietwohnungen mitbezahlen?
Müssen andere Mieter für die Heizkosten von nicht vermieteten, leer stehenden Wohnungen aufkommen?
Grundsätzlich muss der Vermieter die Heizkosten für nicht vermietete (leer stehende) Wohn- und Geschäftsräume vollumfänglich selber tragen.