Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Kündigung nach Renovation
Ein Umbau darf nicht stattfinden, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Eine unmittelbar nach dem Umbau erfolgte Kündigung ist grundsätzlich missbräuchlich.
BGE 4C.358/2001 vom 20. Februar 2002: Der Vermieter darf nicht unmittelbar nach dem Umbau das Mietverhältnis kündigen, nachdem er dem Mieter sämtliche mit einem Umbau verbundenen Unannehmlichkeiten zugemutet hat.