Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GrundlageUmbau der Wohnung durch den Mieter
Änderungen am Mietobjekt bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Als Mieter dürfen Sie Ihre Wohnung benutzen und so einrichten, dass Sie sich darin wohl fühlen. Änderungen dürfen Sie an der Wohnung aber grundsätzlich keine vornehmen, ausser der Vermieter stimmt diesen schriftlich zu.