Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideWertvermehrung bei Fenstersanierung
Der Wechsel von einfachverglasten zu doppelverglasten Fenstern berechtigt zu einer Mietzinserhöhung.
BGE 4C.287/2001 vom 26.03.2002: Der Ersatz von einfachverglasten Fenstern mit Vorfenstern durch neue doppelverglaste Fenster stellt eine teilweise wertvermehrende Investition dar. Im hier beschriebenen Fall wurde der wertvermehrende Anteil auf 40 Prozent festgesetzt.