Business Academy auf Kundenfang
Trotz der unzähligen Warnungen, die «Business Academy» findet immer wieder neue Interessenten für das illegale System.
Veröffentlicht am 2. September 2008 - 11:48 Uhr
Der 65-jährige Jakob Keller aus Bad Zurzach suchte eine Nebenbeschäftigung, um monatlich 200 bis 300 Franken dazuzuverdienen. Ende Juli besuchte er daher eine Informationsveranstaltung der Business Academy in Reiden LU. «Nach der Veranstaltung kam ein Herr, der sich Robi nannte, zu mir und sagte, ich könne 10'000 bis 20'000 Franken pro Monat verdienen. Er betonte, dass es sich dabei nicht um ein Schneeballsystem handle», erzählt Keller.
Und so funktioniert das Geschäftsmodell: Wer für 7000 Franken ein Motivationsseminar absolviert, kann hohe Provisionen kassieren, indem er neue Interessenten anwirbt. Seit Jahren warnt der Beobachter vor dieser Firma mit Sitz in der Karibik. Doch sie hat weiterhin regen Zulauf: Bisher warb sie vor allem Junge an, neuerdings auch ältere Leute wie Jakob Keller. Bevor der Pensionär einen Vertrag unterschrieb, rief er beim Beratungszentrum des Beobachters an. Zum Glück: Denn beim Verkaufsmodell der Business Academy handelt es sich doch um ein Schneeballsystem, das gegen das Lotteriegesetz verstösst und illegal ist. So entschied das Bezirksgericht Horgen am 12. September 2006. Business Academy zog das Urteil weiter, musste aber zum Schluss einem Seminarteilnehmer rund 6000 Franken zurückzahlen.
Demgegenüber kam die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern in einem anderen Fall im Mai 2007 zur Auffassung, dass es sich bei der Business Academy Corp. «in dubio pro reo» nicht um ein lotterieähnliches Unternehmen handelt, ihre Tätigkeit also nicht illegal ist, weil nicht rechtsgenügend nachgewiesen war, dass ein minderwertiges Produkt vorliegt.
Die Business Academy hält fest, dass mittlerweile «Tausende äusserst positive Rückmeldungen» von «begeisterten» Seminarteilnehmern vorlägen. Trotz dem angeblichen Erfolg scheint sich die Organisation ihrer Sache nicht ganz sicher zu sein: Sie hat dem Beobachter verboten, Mitarbeiter namentlich zu nennen.