Jahrelang haben sie auf ihr Auto verzichtet und sogar ihre Lebensversicherung belehnt, um ihren beiden Töchtern eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Für die 24-jährige Gabriela beginnt Ende Oktober das Wintersemester an der Zürcher Hochschule Winterthur – so wie für 112600 Studentinnen und Studenten an den Schweizer Universitäten. Doch Heinrich und Gudrun Oertli fürchteten, dass sie ihrer Tochter das Studium nicht mehr finanzieren können.

Gabrielas Schwester schliesst ihr Medizinstudium diesen Herbst ab. Obwohl sich die Ausbildungskosten für Oertlis nun halbieren, übertreffen die von ihnen erwarteten Elternleistungen ihre finanziellen Möglichkeiten um etwa 20'000 Franken. Gabriela hat dennoch keinen Anspruch auf Stipendien.

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«Unselige Verordnung»

Die Oertli-Töchter haben pro Semester jeweils nur einige hundert Franken Stipendien erhalten, denn der Kanton St. Gallen verlangt von den Eltern eine sehr hohe finanzielle Leistung; als Einkommen wird unter anderem auch der Eigenmietwert des Hauses herangezogen. Der pensionierte Heinrich Oertli kritisiert: «Mit dem Eigenmietwert können wir unseren Töchtern weder Bücher kaufen noch das Schulgeld bezahlen. Doch genau dies mutet uns die unselige Stipendienverordnung zu.»

Mehrmals kontaktierte Oertli den St. Galler Erziehungsdirektor Hans Ulrich Stöckling, gleichzeitig Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: Das steuerbare Einkommen sage wenig darüber aus, wie viel die Eltern von den Ausbildungskosten tragen können. «Es ist uns bewusst», so die Antwort von Regierungsrat Stöckling, «dass in den vergangenen Jahren die zumutbaren Elternleistungen und der Grundbedarf immer wieder zu Diskussionen führten. Wir werden das im nächsten Jahr überprüfen und wohl auch verbessern.»

Bei Oertlis ging es jetzt wesentlich schneller: An einer Sitzung mit Erziehungsdirektor Stöckling Anfang September wurde dem Ehepaar zugesichert, dass Gabriela 18'000 Franken als Darlehen erhält; Darlehen seien im Kanton St. Gallen immer möglich. So kann Gabriela ihr Studium fortführen, beginnt allerdings ihr Arbeitsleben mit einer rückzahlbaren Schuld von etwa 70'000 Franken. In anderen Kantonen wäre die Studentin besser unterstützt worden.

Der Beobachter liess von allen Kantonen vier Fallbeispiele von Studierenden durchrechnen. Die Umfrageergebnisse zeigen, wie willkürlich Stipendien oft vergeben werden (siehe Nebenartikel «Stipendien-Umfrage: Wer wo wie viel bekommt»). Das Resultat bestätigt das Beispiel Oertli: St. Gallen zählt zu den knauserigen Kantonen – die beiden Basel, Bern, Genf und Waadt zu den grosszügigen. «Wir wissen, dass wir nicht zu den generösesten Kantonen gehören», sagt Hans Ulrich Stöckling, «doch schliesslich sind auch die Einkommen in St. Gallen tiefer als in Zürich.» Studierende indes spüren vor allem die hohen Lebenskosten; die Höhe der Einkommen ist für sie nicht relevant.

Der Föderalismus treibt im Stipendienwesen wilde Blüten: Es gibt nicht nur 26 unterschiedliche kantonale Stipendiengesetze und -verordnungen, sondern auch 26 unterschiedliche Steuergesetze und Berechnungsgrundlagen. Einige Kantone gehen vom Reineinkommen aus, andere vom steuerbaren Einkommen, eine dritte Gruppe pflegt ein Punktesystem.

Grosszügiger Kanton Jura

Gleichwohl ist die Kernaussage der Beobachter-Umfrage eindeutig – die Unterschiede sind krass und teilweise grotesk: So erhält ein Student, der im steuerstarken Kanton Nidwalden wohnt, in bestimmten Fällen (siehe Nebenartikel «Stipendien-Umfrage: Wer wo wie viel bekommt» Fall 1 und 2) fast dreimal so viel wie eine Studentin, die ein paar hundert Meter ennet der Grenze im armen Kanton Obwalden lebt. Riesige Differenzen gibt es auch bei der Zahl der Stipendien: Im Kanton Zürich bekamen 2003 nur knapp zwei Prozent der 16- bis 29-Jährigen ein Stipendium, während es im Kanton Jura 14 Prozent waren.

Beispiel Samuel Jordi: Der 27-jährige Zürcher Grafiker studiert seit drei Jahren an der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Luzern. Bisher konnte er neben dem Vollzeitstudium 20 Prozent arbeiten. «Das ging nur, weil mein Studienleiter für meine finanzielle Situation Verständnis zeigte», sagt er. Im letzten Studienjahr liegt ein Teilzeitjob zeitlich aber nicht mehr drin Die Folge: Im Budget des Studenten fehlen 15'000 Franken.

Jordis Eltern sind finanziell nicht auf Rosen gebettet, trotzdem unterstützen sie ihren Sohn so gut wie möglich. Der Vater arbeitet 30 Prozent und steht kurz vor der Pensionierung, die Mutter ist Hausfrau. Das Paar wohnt im eigenen, renovationsbedürftigen Bauernhaus im Zürcher Weinland. Weil die Liegenschaft der Eltern als Vermögen gilt, wurde Samuel Jordis Stipendiengesuch auch beim dritten Versuch abgelehnt.

Im Kanton Jura hätte es Jordi einfacher gehabt. Daniel Egloff von der dortigen Bildungsdirektion: «Wir würden dem Studenten einen Beitrag von 13'000 Franken sprechen.» Weil der Kanton Jura kein Hochschulkanton sei, «haben es sich die Behörden zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen den Weg zu einer höheren Bildung zu erleichtern», sagt Egloff.

Fit für den Arbeitsmarkt

Seit Jahren verlangen Wirtschaft und Politik, dass sich Arbeitnehmende weiterbilden und allenfalls umschulen lassen, um fit zu werden für den Arbeitsmarkt. Doch um in einer solchen Situation Stipendien zu bekommen, gibt es in den meisten Kantonen Alterslimiten – allerdings sehr unterschiedliche. Betroffen ist auch Silvia Aeschbacher, 47: Da ihre Arbeitsstelle in Bern unsicher ist, fängt sie eine einjährige Umschulung an. Sie hat zwar ein Stipendiengesuch eingereicht, doch hoffen kann sie nur auf den Fonds für Härtefälle: «Nach einem Anruf bei der Stipendienstelle wusste ich bereits, dass ich zu alt bin», sagt sie. Der Kanton Bern kennt eine fixe Grenze von 40 Jahren.

Mit dem neuen Stipendiengesetz, das im Kanton Bern voraussichtlich im August 2006 in Kraft tritt, wird die Alterslimite sogar auf 35 Jahre hinuntergesetzt. Immerhin soll dann das Gesetz dank Ausnahmen dehnbarer werden.

Unterschiedliche Beitragsleistungen, uneinheitliche Alterslimiten: Obwohl Bildungspolitiker seit Jahren fordern, dass das Stipendienwesen dringend harmonisiert werden müsse, tut sich wenig. Immerhin richtet die Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz noch in diesem Jahr eine Stelle ein, die die Kantone zu einer besseren Koordination und einer minimalen Vereinheitlichung bewegen soll.

Auch mit der 2004 vom Volk angenommenen Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) wird sich bei den Stipendien etwas ändern – aber zu Ungunsten der Studierenden. Die Beiträge, die heute schon nicht üppig sind, werden noch weiter nach unten geschraubt: Ab 2007 will der Bund nur noch die Stipendien der Hoch- und Fachhochschulen subventionieren. Damit setzt sich der Trend zum Abbau fort: Machten im Jahr 1993 die gesamten Stipendien noch rund 322 Millionen Franken aus, so sanken sie zehn Jahre später auf rund 286 Millionen Franken.

Dieser Abbau trifft die finanziell Schwächsten. So stellte der Bundesrat 2002 in einer Interpellationsantwort fest, dass es «soziale Unterschiede beim Zugang zu höherer Bildung» gebe. «Stipendien wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich gekürzt», moniert Charles Stirnimann, Präsident der interkantonalen Stipendienkonferenz (siehe Nebenartikel «Bildung: Der heutige Zustand ist inakzeptabel»). «Das bedeutet, dass es für Studierende aus sozial schwächeren Schichten immer schwieriger wird, zu studieren.»

Quelle: Jupiterimages Stock-Kollektion