Die Vorwürfe wiegen schwer: An der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) würden missliebige Studierende mit intransparenten Methoden von der Lehrerausbildung ausgeschlossen. Dies behaupten zumindest 30 Auszubildende. In der Kritik stehen das sogenannte Eignungsabklärungsverfahren und die zuständige Ressortleiterin: Angehende Lehrkräfte, deren Fähigkeiten im Umgang mit Schulklassen - abseits der benoteten Studienfächer - angezweifelt werden, müssen in Praktika ihre soziale Kompetenz und Belastbarkeit unter Beweis stellen. Dieses Verfahren werde an der PHZH jedoch willkürlich eingesetzt. Der verantwortlichen Ressortleiterin attestieren die betroffenen Studenten «Psychoterror-Methoden» und eigenmächtige Entscheide.
Ein Eignungsabklärungsverfahren wird meist vom persönlichen Mentor angeordnet, worauf die involvierten Studierenden in den Praktika von der Ressortleiterin, einem Gutachter und dem Mentor speziell beobachtet werden. Von den rund 2500 Studierenden an der PHZH steht etwa jeder zehnte unter Spezialaufsicht. Taxiert das Dreiergremium ihre Praktikumsleistungen als ungenügend, kann es sie von der Hochschule ausschliessen.

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Aus positiv mach negativ

Betroffene berichten Haarsträubendes: Nach problemlos bestandenen ersten Praktika seien seine sozialen Kompetenzen vom Mentor plötzlich in Frage gestellt worden, erzählt Yves Seiler (alle Namen betroffener Studierender geändert). «Ich habe ihm einfach nicht gepasst.» Weil die Praktikumsberichte zu positiv gewesen seien, um ihn auszuschliessen, habe das verantwortliche Gremium das Verfahren kurzerhand verlängert. Die erweiterte Eignungsabklärung kann während des drei- beziehungsweise vierjährigen Studiums jederzeit und auf unbestimmte Dauer angeordnet werden.

François Manser musste die PHZH in seinem letzten Semester vor Studienabschluss verlassen. «Vikariat nicht bestanden», so das Verdikt. Ausgerechnet im berüchtigten Zürcher Schulhaus Bachtobel, in dem eine ganze Reihe von Lehrern wegen Schwierigkeiten im Team gekündigt hatte, hätte sich Manser bewähren sollen.

Martin Grob sagt, ihm seien positiv interpretierte Beurteilungen nachträglich negativ ausgelegt worden. Aus angenehmer Atmosphäre sei mangelnde Autorität gemacht worden, aus solidem Unterricht Phantasielosigkeit. Claudia Frei wurde von der Ressortleiterin zu einer von der Schule bestimmten Psychiaterin beordert. Dabei hätten sie die begleitenden Lehrer in den ersten Praktika zum Leidwesen ihres Mentors als geeignet eingestuft. «Aus dem langen psychiatrischen Bericht hat das Hochschulgremium schliesslich die wenigen negativen Feststellungen zu einer vernichtenden Kurzversion zusammengefasst.»

Die Betroffenen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen die angeblichen Missstände anzukämpfen. Inzwischen hat sich auch die Versammlung der Studierenden - der Interessenverband der Auszubildenden - des Falls angenommen und beim Prorektorat Ausbildung interveniert.

Eine nötige Belastungsprobe?

Hans-Jürg Keller, Prorektor Ausbildung an der PHZH, lässt derartige Schilderungen nicht unwidersprochen. Betroffene seien durch unerfreuliche Beurteilungen verständlicherweise verletzt und getroffen, sagt er. Von Willkür und Intransparenz könne aber keine Rede sein. Die Schule sei gesetzlich verpflichtet, die Eignung ihrer Absolventen zu prüfen. «Es ist unsere Verantwortung, hinzuschauen und die Fähigkeiten abzuklären.» Gerade der Lehrerberuf stelle soziale Kompetenzen in den Vordergrund. Keller anerkennt, dass die Belastung durch eine erweiterte Eignungsabklärung für die Betroffenen gross sei, setzt sie aber in Relation zu Belastungen, denen Schüler durch eine nicht geeignete Lehrperson ausgesetzt sind. «Wir müssen das Wohl der Kinder höher gewichten und deshalb die angehenden Pädagogen dieser Belastung aussetzen.» Die Vorwürfe gegen die Ressortleiterin bezeichnet der Prorektor als «Unterstellungen». Die Aggressionen gälten vielmehr der ungeliebten Funktion als der Person.

Dass Eignungsabklärungen bis zum Schluss des Studiums und über mehrere Semester vorgenommen werden, erachtet Keller als Entgegenkommen gegenüber den Studierenden. «Im Zweifelsfall wird ein weiteres Praktikum für die Eignungsabklärung eingesetzt, damit eine zusätzliche Möglichkeit entsteht, die Eignung zu beweisen.» Mit einer verbesserten Kommunikation, so Keller, seien einige der entstandenen Missverständnisse zu klären.

Sebastian Brändli, Chef des kantonalen Zürcher Hochschulamts, das die PHZH beaufsichtigt, weiss von den Auseinandersetzungen wegen des Eignungsabklärungsverfahrens. Er verweist ebenfalls auf den Gesetzesauftrag, will aber Verbesserungen im Ablauf prüfen. Dabei steht für ihn auch der Zeitpunkt der Eignungsabklärung zur Debatte. «Diese soll möglichst früh im Studium erfolgen.» Eine zu späte Durchführung sei sowohl biographisch als auch wirtschaftlich wenig sinnvoll.

Die wehrhafte Studierendengruppe - die meisten wollten auf dem zweiten Bildungsweg Lehrer werden - hat inzwischen auch beim Kantonalzürcher Ombudsmann vorgesprochen. Zudem haben mehrere Betroffene gegen ihre Nichtpromotion aufgrund der erweiterten Eignungsabklärung rekurriert. Teilweise waren sie bei der unabhängigen Rekurskommission der Zürcher Hochschulen und beim kantonalen Verwaltungsgericht bereits erfolgreich. Im Fall von François Manser ist das Verfahren noch hängig. Wenn nötig, gelange er bis ans Bundesgericht, sagt der nach fast vollendetem Studium Ausgeschlossene.