Ja. Hat eine öffentliche Schule den Religionsunterricht in ihren Lehrplan aufgenommen, gehört er zum ordentlichen Stundenplan. Jedes Schulkind hat das Recht, ihn zu besuchen.

Deshalb können Sie Ihren Sohn - auch wenn er nicht getauft ist - für den Religionsunterricht anmelden. Viele Schulen gehen sogar davon aus, dass in der Regel alle Kinder am Religionsunterricht teilnehmen.

Wenn das in Ihrer Schulgemeinde auch so ist, brauchen Sie Ihren Sohn gar nicht erst für den Religionsunterricht anzumelden. Vielmehr müssten Sie ihn zu Beginn des neuen Schuljahrs schriftlich abmelden, sollte er sich entscheiden, den Religionsunterricht doch nicht zu besuchen.

Meldet sich ein Kind für den Religionsunterricht an oder wie im vorher genannten Fall nicht ab, ist es erpflichtet, diesen auch zu besuchen. Das heisst, dass dann für den Religionsunterricht dieselben Absenzenregelungen gelten wie für die obligatorischen Fächer.

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