Der Trick mit dem Privatunterricht
Weil die Schule eine Befreiung vom Unterricht vor den Sommerferien ablehnte, wollten Eltern ihre Kinder kurzfristig von der Schule abmelden und privat unterrichten. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht jetzt bestätigte.
Veröffentlicht am 3. April 2014 - 08:49 Uhr
Die Eltern zweier Mädchen stellten ein Gesuch um Befreiung vom Unterricht, damit sie vor den Sommerferien ein Space-Camp in den USA besuchen könnten. Ein Mädchen besuchte den Kindergarten, eines die Schule. Nach langen Verhandlungen wurde das Gesuch abgewiesen. Die Eltern meldeten nun die Kinder rund eine Woche vor Ende des Schuljahres von Kindergarten und Schule ab – sie würden zeitlich begrenzt privat unterrichtet.
Für die Eltern wirds teuer
Die kantonale Bildungsdirektion teilte den Eltern mit, es sei rechtsmissbräuchlich, den Ablehnungsentscheid mit Privatunterricht zu umgehen. Die Eltern würden vorsätzlich gegen die ihnen auferlegten Pflichten verstossen. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte sie im Berufungsverfahren zu einer Busse von 1600 Franken respektive einer Ersatzfreiheitsstrafe von acht Tagen, zuzüglich Gerichtskosten.
Das Bundesgericht schützt diesen Entscheid: Der Rechtsmissbrauch sei offensichtlich. Das Geltendmachen der persönlichen Freiheit und Bewegungsfreiheit vermöge daran nichts zu ändern, da diese Grundrechte zur Sicherung der obligatorischen Schulpflicht eingeschränkt werden können. Es bleibt bei der vom Obergericht gesprochenen Busse. Zudem müssen die Eltern 2000 Franken Gerichtskosten für das Verfahren vor Bundesgericht übernehmen. Bundesgericht, Urteil vom 27. Februar 2014 (6B_76/2014, 6B_77/2014)