Die Zahl der Verkehrstoten ist in den letzten zehn Jahren zwar gesunken. Aber nicht bei den Fussgängern: 2010 kamen auf den Schweizer Strassen ein Viertel mehr Fussgänger ums Leben als im Jahr zuvor.

«Die Probleme mit der Schulwegsicherheit haben sich in den letzten Jahren verschärft», sagt der Luzerner Rechtsanwalt Sandor Horvath, der sich auf das Thema spezialisiert hat. «Im Zusammenhang mit den Schulreformen sind deutlich jüngere Kinder unterwegs.» Die Kinder gehen zum Teil mit vier Jahren in den Kindergarten und mit sechs in die erste Klasse.

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Das Gehirn der Kleinen ist überfordert

Fachleute fordern dringend Massnahmen. Am meisten bringe es, Strassenübergänge baulich zu verbessern. Das jedoch scheitere häufig an den Finanzen. «Man nimmt einfach in Kauf, dass Kinder zu Opfern des Verkehrs werden», sagt Pascal Regli vom Verein Fussverkehr Schweiz.

Ein Schulkind ist je nach Stundenplan viermal täglich und bei jeder Witterung im Verkehr unterwegs. Die Krux dabei: «Frühestens mit acht Jahren ist ein Kind in der Lage, stark befahrene Strassen allein zu überqueren», sagt Regli. Das hat mit der Entwicklung des Gehirns zu tun. Das Gesichtsfeld, das periphere Sehen, ist bei einem Erstklässler erst zu 70 Prozent ausgebildet. Ein Kind in diesem Alter sieht demzufolge Autos, die von der Seite kommen, später als ein Erwachsener. Und erst im Alter von zehn Jahren können Geschwindigkeiten annähernd richtig eingeschätzt werden.

Trotzdem haben sich Kindergärten und Schulen dafür eingesetzt, dass Kinder den Weg allein bewältigen. Das soll ihre Selbständigkeit und Selbstsicherheit im Verkehr fördern. Viele Schulen engagieren zur Verkehrsschulung auch ein- bis zweimal pro Jahr Verkehrspolizisten, die mit den Kindern das korrekte Verhalten im Verkehr üben. Fachleute begrüssen diese Massnahmen zwar, doch auch diese sind kein Garant für ein sicheres Verhalten im Verkehr.

Unter anderem deswegen: «Die Wahrnehmung arbeitet bei Kindern nicht gefahren-, sondern interessebezogen», sagt Gianantonio Scaramuzza von der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). «Die Aufmerksamkeit wird dorthin gelenkt, wo starke Reize vorliegen.» Konkret: Ein sechsjähriges Kind wird sich beim Überqueren der Strasse trotz ausgiebigem Training ablenken lassen, wenn beispielsweise ein Freund es ruft.

Eigentlich sind die Gemeinden verfassungsrechtlich verpflichtet, für einen sicheren Schulweg zu sorgen. Und dieser sichere Schulweg darf die Eltern nichts kosten, da die öffentliche Schule in der Schweiz unentgeltlich ist. Rechtsanwalt Sandor Horvath vertritt rund ein Dutzend Familien, die ihr Recht auf einen zumutbaren Schulweg vor Gericht erstreiten müssen. Die Grundlage dafür bilden der Artikel 19 der Bundesverfassung sowie die kantonale Volksschulgesetzgebung: Maximal 1,5 Kilometer Schulweg gelten einem Kind als zumutbar, falls dieser keine besonderen Schwierigkeiten oder Steigungen aufweist. Dabei wird auch die individuelle Reife der Kinder berücksichtigt; was einem gesunden Fünftklässler ohne weiteres zugemutet werden darf, kann für einen Erstklässler eine Überforderung sein.

Eltern, die sich sorgen, der Schulweg ihres Kindes sei zu gefährlich, empfiehlt Horvath eine Begutachtung des Weges durch die Spezialisten der BfU oder des Vereins Fussverkehr Schweiz – und dann eventuell den Gang vor Gericht.

Die billigste statt die sicherste Lösung

Familie Fischer aus Dübendorf ZH hat den Gerichtsweg gewählt: Die Gemeinde stellte nämlich den Schulbusdienst vor anderthalb Jahren ein. Der Erstklässler Jonas könne zu Fuss zum Bahnhof Stettbach und von dort mit dem öffentlichen Verkehr zur Schule fahren, war die Meinung der zuständigen Behörden. Der Weg zum Bus sei durch eine Ampel und einen Fussgängerstreifen gesichert.

Insgesamt müsste Jonas 1,2 Kilometer zu Fuss gehen. Am Bahnhof Stettbach, einem Knotenpunkt in der Zürcher Agglomeration, fahren mehrere Bus-, Tram- und S-Bahn-Linien weg. Jonas müsste das eigentliche Bahnhofsareal zwar nicht betreten, aber trotzdem den richtigen Bus finden und sich in einem hektischen Umfeld mit zahlreichen erwachsenen Pendlern allein behaupten. «Ein sechsjähriges Kind ist mit dieser Aufgabe überfordert», sagt seine Mutter Julia Fischer.

Die Primarschulpflege Dübendorf argumentiert anders: «Für einen Taxidienst müssten wir jährlich mit 9000 bis 10'000 Franken rechnen», sagt die Präsidentin Edith Jöhr. Sandor Horvath, Anwalt der Familie Fischer, lässt dieses Argument nicht gelten: «Ich finde es sehr bedenklich, wenn Gemeinden auf Kosten der jüngsten und verletzlichsten Verkehrsteilnehmer sparen.»

Beim ganz alltäglichen Überqueren einer Strasse kann ein Lotsendienst mit Verkehrspolizisten, Senioren oder sogar älteren Schülern helfen. «Aber eigentlich ist der Lotsendienst nur eine Übergangsmassnahme», sagt Pascal Regli vom Verein Fussverkehr Schweiz. «Wichtig wäre es, gleichzeitig in die sichere Infrastruktur zu investieren.» Fussgängerstreifen gelten am ehesten als sicher, wenn sie ausreichend beleuchtet und von weitem gut sichtbar sind, eine Mittelinsel haben und eine übersichtliche Wartezone. Leider werde häufig noch immer die billigste und nicht die sicherste Lösung gesucht.

Wie viel es für die Sicherheit der Fussgänger bringen kann, Geld in strukturelle Massnahmen zu stecken, zeigt das Beispiel Schweden – dort sank in den letzten Jahren die Zahl der Verkehrstoten deutlich. «Menschen machen Fehler. Daher sollte das Verkehrssystem so angelegt werden, dass Unfälle gar nicht passieren oder zumindest niemand ernsthaft zu Schaden kommt», sagte Astrid Lindner, Forschungsleiterin Verkehrssicherheit beim Schwedischen Verkehrsforschungszentrum.

Im Dezember diskutierte der Nationalrat über das Massnahmenpaket «Via sicura», mit dem die Verkehrssicherheit erhöht werden soll. Ursprünglich war vorgesehen, 50 Prozent der Bussengelder in die Verkehrssicherheit zu reinvestieren – ein frommer Wunsch. «Es ist mir unverständlich, dass dies aus der Vorlage gestrichen wurde», sagt Christine Steinmann vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS).

Die Eltern sorgen selbst für Gefahren

Immer mehr Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie den Schulweg für unsicher halten. Damit sorgen sie aber für gefährlichen Mehrverkehr rund ums Schulhaus. Häufig in Eile, manövrieren sie aus Parklücken und können dabei leicht Kinder hinter dem Fahrzeug übersehen. «Diese Elterntaxis sind auf keinen Fall eine Lösung», sagt Steinmann.

Der VCS unterstützt die Schaffung von sogenannten Pedibussen. Ein Pedibus ist ein Schulbus auf Füssen, eine Gruppe Kinder wird dabei von einem Erwachsenen begleitet. Die Kinder können sich an verabredeten Punkten, den Haltestellen, der Gruppe anschliessen.

Auch Familie Meier aus Altendorf SZ würde gerne darauf verzichten, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren. Die Familie wohnt im Gebiet Bilsten/Höhgaden, der achtjährige Sohn und die zehnjährige Tochter haben einen 3,2 Kilometer langen Schulweg, der entlang einer gefährlichen, kurvenreichen Strasse ohne Trottoir und Beleuchtung führt. Trotzdem stellte die Gemeinde den regelmässigen Schulbusdienst ein. Regina Meier-Brandauer arbeitet jedoch zwei Tage pro Woche 80 Kilometer weit entfernt und kann ihre Kinder unmöglich zur Nachmittagsschule fahren, wie von der Gemeinde empfohlen. Familie Meier muss sich das Recht auf einen sicheren Schulweg nun vor Gericht erstreiten.

Dass es sich lohnen kann, sich juristisch zu wehren, zeigt der Fall von Familie Fischer aus Dübendorf: Kürzlich hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Gemeinde den Transport der Kinder nun doch zumindest über Mittag mit einem Taxidienst garantieren muss. Die Kinder hätten über Mittag sonst nur 12 bis 16 Minuten Zeit, zu Hause zu essen – «was eindeutig zu kurz ist», so das Gericht.

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