Vordergründig geht alles mit rechten Dingen zu: Wer im Standortkanton wohnt, zahlt für den Aufenthalt in der Forel-Klinik in Ellikon an der Thur ZH 158 Franken pro Tag – Patientinnen und Patienten aus Vertragskantonen werden jedoch 276 Franken in Rechnung gestellt. Diese Tarifgestaltung macht Sinn, denn die Spezialklinik für den Alkoholentzug wird durch den Kanton Zürich subventioniert.

Weil Pflichtleistung, übernehmen die Krankenkassen 92 Franken von diesen Tagestarifen; den Rest finanzieren jeweils die Kantone, in denen die Patienten zu Hause sind. Grosse Ausnahme: Ausgerechnet der Klinik-Standortkanton Zürich lehnt es ab, die Differenz zwischen Krankenkassenzahlung und Kliniktarif in der Höhe von 66 Franken pro Tag zu berappen. «Alle Versuche, die Tarife der Forel-Klinik ans neue Krankenversicherungsgesetz anzupassen, sind bislang gescheitert», begründet die Rechtsabteilung der Zürcher Gesundheitsdirektion ihre Haltung.

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Die Folgen dieses Tarifstreits baden die Zürcher Patienten aus: Die Forel-Klinik stellt ihnen nämlich die 66 Franken pro Tag als Selbstbehalt in Rechnung. Beobachter-Leser Walter Schneiter etwa zahlte happige 5010 Franken, während seine Mitpatienten aus den umliegenden Kantonen keinen roten Rappen an den Klinikaufenthalt beitragen müssen. «Eine solche Diskriminierung ist doch nicht legal», empörte sich Walter Schneiter – zu Recht: Nach dem Krankenversicherungsgesetz – seit fünfeinhalb Jahren in Kraft – ist das Vorgehen von Klinik und Kanton gesetzwidrig.

5000 Franken zurückerstattet
Dank der Intervention des Beobachters kehren Kanton und Klinik jetzt auf den rechten Weg zurück: Die Gesundheitsdirektion wies die Forel-Klinik an, künftig auf die Erhebung dieses Selbstbehalts zu verzichten. Zudem wolle man «Forel-Klinik und Krankenkassen für die nächste Tarifverhandlungsrunde eine Lösung vorschlagen» – ohne Selbstbehalte.

Walter Schneiter ist zufrieden. Er erhält die 5010 Franken vollumfänglich zurück. «Ein schöner Erfolg», sagt er und animierte ehemalige Therapiekollegen, die bereits bezahlten Selbstbehalte ebenfalls per Gesuch an die Gesundheitsdirektion zurückzufordern. Kommentar von Beobachter-Experte Walter Ilg: «Zur Nachahmung empfohlen.»