Die Taufe ist etwas Bleibendes. Durch die Taufe sind Sie und Ihre Kinder Mitglieder der Landeskirche geworden. Sie können als Eltern mit einer schriftlichen Erklärung aus der Kirche austreten.

Wenn Sie es wünschen, können Ihre Kinder weiterhin in der Kirche verbleiben. Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr sind Kinder religionsmündig und können selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.

Durch den Austritt aus der Kirche sind Sie befreit von der Kirchensteuer. Im Gegenzug entfällt der Anspruch auf kirchliche Dienstleistungen. Aus pastoralen Gründen sind die Kirchen, meist nach Bezahlen eines Unkostenbeitrags, trotzdem bereit, kirchliche Angebote durchzuführen.

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Die anteilsmässige Kirchensteuerpflicht für die nicht austretenden Kinder bleibt bestehen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steueramt.

Rechtsratgeber
Mustervorlagen «Kirchenaustritt»

Wollen Sie aus der katholischen oder reformierten Kirche austreten, weil Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen möchten? Oder einfach weil Sie mit der Weltanschauung der Kirche nicht mehr übereinstimmen? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Mustervorlage «Begründeter Kirchenaustritt» sowie «Unbegründeter Kirchenaustritt» eine hilfreiche Unterstützung, wie sie das Schreiben hierfür aufsetzen können.