Für Aussenstehende war es eine «Spionageposse», für Scientology ein «Skandal, der noch nicht zu Ende erzählt ist». Ende November hat das Basler Strafgericht die Urteile gefällt: 30 Tage Gefängnis bedingt für den deutschen Verfassungsschützer Peter G. und zehn Tage bedingt für die Zürcher Sektenkritikerin Odette J. – wegen illegalen politischen Nachrichtendienstes. Die Dritte im Bunde, das Vorstandsmitglied von Infosekta und Basler SP-Grossrätin Susanne Haller (Bild), kam – da nicht angeklagt – straflos davon.

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Was war passiert? Peter G., Beamter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, hatte sich am 6. April 1998 mit Odette J. von der Aufklärungsgemeinschaft über Scientology und Susanne Haller verabredet, um Informationen über die Psychosekte auszutauschen. Der Deutsche wollte die beiden Schweizerinnen in Basel abholen und mit ihnen nach Deutschland fahren. Doch die Grossrätin habe aus Zeitgründen darauf gedrängt, das Treffen im nahen Hotel Victoria durchzuführen.

So diskutierte und tafelte man im noblen Basler Hotel. Nur Grossrätin Haller wusste, dass das Treffen heimlich von der Bundespolizei überwacht wurde. Nach zwei Stunden schickte die Politikerin den Staatsschützer wieder nach Hause.

Filmreifer Polizeieinsatz
Ausser Sicht- und Hörweite der Frauen spielte sich im nahe gelegenen Parkhaus eine filmreife Szene ab. Als der deutsche Beamte sein Auto besteigen wollte, überwältigten ihn zwei Polizisten, stülpten ihm einen Sack über den Kopf, zerrten ihn in ein Auto und fuhren ihn zur Polizeiwache. Dort musste sich Peter G. nackt ausziehen und untersuchen lassen. Dann wurde er für drei Tage in eine Zelle gesteckt.

Unterdessen marschierte die Grossrätin mit ihrer ahnungslosen Mitstreiterin auf die Staatsanwaltschaft. Hier wurde Odette J. verhört und nach Bern überführt. Bundesanwältin Carla Del Ponte höchstpersönlich eröffnete der verdutzten Hausfrau, dass gegen sie ein Verfahren wegen Landesverrats laufe. Sie solle alles genau erzählen, «da wir sowieso schon alles wissen».

Von Haller hörten die beiden Verhafteten vorerst nichts. Erst in den nächsten Tagen wurde klar, dass die Politikerin die beiden in eine Falle tappen liess. Zuerst stritt die Grossrätin ab, von der Uberwachung etwas gewusst zu haben. Dann verhedderte sie sich in Ausflüchte – bis sie zugab, das Treffen der Polizei gemeldet zu haben. Heute sagt sie: «Ich taxierte die Aktivitäten eines ausländischen Nachrichtendienstes als illegal und machte die Staatsanwaltschaft in Ausübung meiner Informationspflicht auf das Treffen aufmerksam.»

Für Odette J. ist das eine faule Ausrede: «Sie hat mich einfach hereingelegt.» Ihr Anwalt geht noch weiter: Er sieht in der Basler Grossrätin eine V-Frau (verdeckte Ermittlerin), die im Auftrag der Polizei gehandelt habe. Für diese These legt er ein brisantes Dokument vor – einen vertraulichen Bericht der Bundespolizei vom 2. April 1998.

Darin wird das Treffen der «Informantin Frau Haller» mit der Staatsanwaltschaft, zwei Polizeidetektiven und einem Kommissär der Bundespolizei geschildert: «Frau Haller erklärte, dass sich Frau J. vertrauensvoll an sie gewandt und um Rat ersucht habe, wie sie sich wegen des Ansinnens der (deutschen) Verfassungsschutzbeamten verhalten soll.» Nach dem Protokoll forderte die Grossrätin die Behörden zum Handeln auf. Sie werde «am Treffen vom kommenden Montag» jedenfalls dabei sein.

So steht fest, dass die um die Rechtsordnung besorgte Politikerin ihre Mitstreiterin ins Messer laufen liess, statt sie vor einer strafbaren Handlung zu warnen. Sie missbrauchte damit das Vertrauen ihrer Mitkämpferin und leistete ihrer eigenen Aufklärungsarbeit über aggressive Sektenwerbung einen Bärendienst.

Odette J.s Anwalt hat gegen das Basler Urteil appelliert.

Er wirft der Grossrätin vor, das Treffen erst zur strafbaren Handlung gemacht zu haben. Gerichtspräsident Christoph Meier hielt den Einsatz Hallers als Agente provocatrice nicht für genügend bewiesen, sprach aber von nicht zu übersehenden Verdachtsmomenten.

Uber die Motive der Politikerin herrscht in der Antisektenszene Ratlosigkeit. Ist es Dummheit? Bösartigkeit? Profilierungssucht? Die NZZ spricht von einer «zwiespältigen Rolle» und von «Ubereifer» der Grossrätin bei der Sektenbekämpfung. Die «Basler Zeitung» unterstellt ihr ein «undurchsichtiges Verhalten». Auch Jakob Winistörfer, Basler SP-Präsident, ist die Affäre «absolut nicht transparent». Hallers Vorgehen sei ihre Privatsache. «Wo aber die Sektenjägerei Besessenheit annimmt, grenzen wir uns ab.»

Der Infosekta-Vorstand räumt auf Anfrage ein, über Hallers Aktion nicht informiert gewesen zu sein. «Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ohne Orientierung von Odette J. hätte der Vorstand nicht gutgeheissen.» Er sei aber entschlossen, die offenen Fragen zu klären «und dabei auch die Vertrauensfrage zu stellen».

Die Politikerin selbst liess am 8. Dezember im Basler Grossen Rat eine Erklärung von Staatsanwalt Thomas Hug verteilen, der sie in Schutz nimmt: Susanne Haller sei weder V-Frau noch Agente provocatrice gewesen. Allerdings hält der Staatsanwalt auch fest, dass sie über die Falle im Bild war: «Vor dem Treffen war Frau Haller in groben Zügen über die bevorstehende Polizeiaktion orientiert worden.»

Die Affäre nützt Scientology
Gegenüber dem Beobachter blieb Susanne Haller diverse Antworten schuldig – so etwa auf die Frage, warum sie ihre Mitstreiterin nicht über die Meldung an die Polizei informiert habe. Zur Frage, warum sie die strafbare Handlung nicht verhindert habe, erklärt sie: «Das Treffen an sich war nicht strafbar – auch nicht für Odette J. Es war ja nicht geplant, Unterlagen auszutauschen. Ich hatte als Grossrätin allerdings die Pflicht, Meldung zu machen.»

Wie schrieb doch eine deutsche Zeitung über die Spionageposse: «Die einzigen, die die Sektkorken knallen lassen, sind vermutlich die Scientologen.»