Es war ein trister Sonntag mit Dauerregen, als die 86-jährige Mutter von Hans Jürg Maucher letztes Jahr in Rapperswil SG starb. Eine Angestellte der Spitex avisierte den zuständigen Bestattungsdienst. Damit begann eine Pannenserie. «Der Bestatter meinte, es sei schwierig, an einem Sonntag zwei Mann aufzutreiben», erinnert sich Hans Jürg Maucher. Notgedrungen erklärte er sich bereit, beim Einsargen der Mutter mitzuhelfen und den Sarg zusammen mit dem Bestatter aus dem fünften Stock zu tragen.

Mit der Rechnung folgte das nächste Missgeschick: Der Bestatter verrechnete «Sonntagsdienst 2 Mann». Hans Jürg Maucher schrieb ihm einen geharnischten Brief und beschwerte sich auch bei der Stadt Rapperswil.

Während sich der Bestattungsdienst wenigstens entschuldigte, es sei eine Verwechslung passiert, sorgte die Kommune fürs nächste Ärgernis: keine Antwort auf die Reklamation. «Die Verantwortung dafür, was mit Verstorbenen passiert, kann die Gemeinde doch nicht einfach delegieren», sagt Maucher. Nun beschwerte er sich beim Kanton.

Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen entdeckte weitere Fehler: Der Sonntagszuschlag und die Kosten für die Sargbespannung seien zu Unrecht auf den Hinterbliebenen überwälzt worden. Diese Beträge müsse die Gemeinde übernehmen. Gerügt wurde sie auch, weil sie auf die Reklamation Mauchers nicht reagiert hatte. «Ich dachte, mit der Entschuldigung des Bestatters sei die Sache erledigt», erklärt die Leiterin des Zivilstandsamts, Bea Weidmann.

«Wenn etwas schief geht, dann läuft es meist gründlich schief», fügt sie hinzu. Tatsächlich kam die letzte Panne erst jetzt ans Licht: Die Gemeinde hatte vergessen, dem Hinterbliebenen das Geld zurückzubezahlen.

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