Beim Appellationsgericht Basel-Stadt weiss man, wo Gott hockt: «Sie gehen wohl davon aus, dass die Mitarbeiter des Gerichts Daumen drehend auf eine Anfrage des Beobachters warten», schreibt Gerichtsschreiber Marc Zuber. Dem sei selbstverständlich nicht so. Trotzdem schickte er «als Zeugnis unserer Kundenfreundlichkeit» der Redaktion die gewünschten Jahresberichte. Und erst noch «völlig gratis». Wie gnädig.

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Beim Bezirksgericht Aarau wiederum weiss man, wo der Teufel sitzt: bei frustrierten Anwälten. «Vor allem unterlegene Anwälte ärgern sich über die Richter und haben dem Beobachter geantwortet», glaubt Gerichtspräsident Thomas Müller. Und sein Kollege vom Bezirksgericht Zürich, Präsident Rudolf Kieser, urteilt über den «fragwürdigen und wenig repräsentativen» Test: Die Berner würden vielleicht «nicht alles gleich empfinden wie die Zürcher».

Die Haltung vieler Richter ist abweisend: Was fällt Journalisten überhaupt ein, uns zu testen? Genau da liegt das Problem. Viele Magistraten sind es nicht mehr gewohnt, dass ihnen kritische Fragen gestellt und ihre Leistungen geprüft werden.

Doch den Beobachter interessierten ein paar wichtige Punkte: Wie schnell arbeiten die Gerichte? Ist das Gerichtspersonal freundlich zu den Rechtsuchenden? Werden die Verhandlungen kompetent geführt? Sind die Richter einfühlsam mit den Betroffenen? Und: Wie unabhängig urteilen die Gerichte wirklich?

Durchgeführt wurde der erste landesweite Gerichtstest gemeinsam mit dem Luzerner Marktforschungsinstitut Link. Alle Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) wurden aufgefordert, die Qualität der für ihren Arbeitsort zuständigen Gerichte der ersten und der zweiten Instanz zu beurteilen. Über 1100 Anwältinnen und Anwälte machten an der Beobachter-Umfrage mit. Ausgewertet wurden schliesslich 51 Gerichte zwischen dem Genfer- und dem Bodensee.

Es wird verzögert und vertröstet

Das Resultat: Im Grossen und Ganzen arbeiten die Schweizer Gerichte befriedigend bis gut. Vor allem die Freundlichkeit des Gerichtspersonals wird von über 60 Prozent der befragten Anwälte gelobt. Eine Mehrheit findet zudem, dass die Verhandlungen kompetent vorbereitet und geführt werden.

Aber: Es liegt auch manches im Argen. Ungenügend ist vor allem das Tempo. In vielen Gerichtstempeln wird gebummelt, verzögert und verschleppt. Ausserdem sind manche Richter nach Ansicht der Anwälte arrogant und wenig bürgernah. Und jeder fünfte Anwalt zweifelt an der Unabhängigkeit einzelner Richter.

Über alle Kriterien besonders gut abgeschnitten hat das Kreisgericht Thun BE. «Das ist, wie wenn man bei einem Wettbewerb gewinnt und gar nicht weiss, dass man teilgenommen hat», freut sich der geschäftsleitende Gerichtspräsident Thomas Hiltpold. Aber auch die erstinstanzlichen Gerichte in Frauenfeld TG und Neuenburg sowie die zweitinstanzlichen Gerichte der Kantone St. Gallen, Zug und Jura sind top.

Ausgesprochen schlecht abgeschnitten haben hingegen die Bezirksrichter in Bülach ZH, Lachen SZ und Aarau sowie die Oberrichter der Kantone Wallis, Schwyz und Thurgau. «Wir sind erstaunt und können uns das nicht erklären», lautet der Tenor bei den Schlusslichtern.

«Eines der Hauptprobleme in der heutigen Justiz ist das fehlende Tempo», sagt Strafrechtsprofessor Franz Riklin von der Universität Freiburg. Ein Viertel der Anwälte ist denn auch klar unzufrieden mit dem Arbeitstempo der Gerichte. Entsprechend haben sie die Testformulare mit Bemerkungen wie «hoffnungslos überlastet», «lentezza estrema», «das Gericht verschleppt Fälle» und so weiter überhäuft.

Als «Schneckengericht» par excellence entpuppte sich im Test das Richteramt Olten Gösgen SO: Alle Anwältinnen und Anwälte, die das Gericht beurteilt haben, sind mit dem Arbeitstempo der Oltner Richter unzufrieden.

Doch gebummelt wird quer durchs Land: Auch die Richter in Lachen SZ, Bülach ZH, Arlesheim BL, Luzern Stadt sowie die Ober- respektive Kantonsgerichte in den Kantonen Waadt, Schaffhausen, Schwyz und Wallis erhalten in Sachen Tempo die Note «ungenügend». Und der Rest schneidet mit der Ausnahme von Thun höchstens mittelmässig ab.

«Uns wächst die Arbeit über den Kopf», heisst es bei den kritisierten Gerichten. «Die Gerichte verschlampen Fälle und sind faul», ärgern sich dagegen die Kritiker. Dieser Vorwurf kommt nicht von ungefähr. Immer wieder geben verzögerte Gerichtsfälle zu reden. «Es gibt Verfahren, die Jahre vor sich hin motten und dann plötzlich verjähren», sagt Strafrechtsprofessor Riklin. Ein bekanntes Beispiel: Der Tessiner Hans Z. wurde 1986 wegen angeblich illegaler Geschäftsführung für fünfeinhalb Monate in Untersuchungshaft genommen. Erst neun Jahre später wurde das Verfahren ergebnislos eingestellt. Stattdessen läuft seit 1987 ein Strafverfahren gegen seine Kontrahenten. Auch dieses bisher ohne ein nennenswertes Untersuchungsergebnis.

Sicher: Die Arbeitslast der Gerichte ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Im Kanton Basel-Stadt etwa hat sich die Zahl der Prozesse seit 1960 verdoppelt. Die Zahl der Richter indes ist seit 70 Jahren gleich. Doch das ist in anderen Branchen ähnlich. Und der Beobachter-Test zeigt: Am System allein kann es nicht liegen. Das Richteramt Solothurn Lebern zum Beispiel zählt zu den schnellsten Gerichten im Land, Olten Gösgen im selben Kanton hingegen markiert das Schlusslicht.

Ob ein Gericht schnell oder langsam arbeitet, hängt auch mit dem Engagement der Richter zusammen. «Wir setzen unsere Ressourcen gut ein», verrät Gerichtspräsident Daniel Bähler das Erfolgsgeheimnis des Kreisgerichts Thun. Computer und Internet zum Beispiel gehören dort zum Alltag.

Andere Gerichte zum Beispiel im langsamen Kanton Schwyz haben noch nicht einmal ein Faxgerät. «Die Geschwindigkeit ist das A und O eines guten Gerichts», betont Thomas Mettler, Gerichtspräsident am speditiven Bezirksgericht St. Gallen. «Wenn es nicht vorangeht, nützen die besten Richter nichts».

Und wie steht es mit der Kompetenz der Richterinnen und Richter? Bei diesem Kriterium schneiden die meisten Gerichte relativ gut ab. Allerdings mit zwei gravierenden Ausnahmen: Den Gerichten in Lachen SZ und in Bülach ZH bescheinigen 82 respektive 70 Prozent der Anwälte wenig Kompetenz. Von «teilweise miserablen Vorbereitungen» wissen die Testanwälte zu berichten und von «offensichtlich überforderten» Richtern.

Auch dem Bezirksgericht Aarau geben knapp die Hälfte der Prüfenden schlechte Noten. Doch in Bülach, Lachen und Aarau will man diese Benotung nicht gelten lassen. «Ich bezweifle, dass Ihre Resultate repräsentativ sind», sagt Dieter Gessler, Gerichtspräsident von Bülach. Denn sein Gericht habe in einer Obergerichtsumfrage vor zwei Jahren gut abgeschnitten.

Richter müssen einfühlsam sein

Mit der Fachkompetenz allein ist es allerdings nicht getan. Was für die einfache Bürgerin, die mit einem Gericht in Kontakt kommt, ebenso zählt, ist die menschliche Kompetenz. «Für Laien ist der Gang ans Gericht Angst einflössend, das muss man sich vor Augen halten», sagt Brigit Hänzi, Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Frauenfeld TG. Und Rolf Vetterli, Präsident des Kantonsgerichts St. Gallen, doppelt nach: «Richter dürfen nicht dem Gefühl der Vollkommenheit erliegen.» Sie sollten deshalb mit den Rechtsuchenden einen verständnisvollen und respektvollen Umgang pflegen.

Doch längst nicht alle Richterinnen und Richter haben dies begriffen. Manche urteilen noch immer vom hohen Ross herab. Dieser Ansicht sind gesamtschweizerisch immerhin elf Prozent der Anwältinnen und Anwälte. Sie schreiben von einer «einschüchternden Atmosphäre» (Bezirksgericht Aarau), von «Desinteresse und Beleidigungen» (Bezirksgericht Zürich) oder von «überdurchschnittlicher Arroganz» (Obergericht Zürich).

Diese Kritik stösst bei den Angesprochenen allerdings auf wenig Verständnis. «Wir wurden vom Volk nicht gewählt, um uns beliebt zu machen», heisst es etwa beim Bezirksgericht Aarau. Hoppla.

Prozessieren wie auf dem Basar

Ein weiteres heisses Eisen ist das Thema Unabhängigkeit. Zwar stellen die meisten Anwältinnen und Anwälte die Unabhängigkeit der Gerichte im Allgemeinen nicht in Frage. Doch immerhin 20 Prozent zweifeln an der Unabhängigkeit einzelner Richterinnen und Richter. Aufhorchen lassen auch einige Zusatzkommentare: «Es gibt Richter, die von Anwälten unentgeltlich Ferienwohnungen zur Verfügung gestellt erhalten», ist da zum Beispiel zu lesen. Oder: «Der Gerichtspräsident ist parteipolitisch und lokal verfilzt.» Und anderswo werden die Verhandlungen mit «arabischen Basars» verglichen.

Von den Anwälten am stärksten angezweifelt wird die Unabhängigkeit des Bezirksgerichts Lachen SZ, des Obergerichts Schaffhausen und des Richteramts Olten Gösgen SO. Sicher, das sind subjektive Angaben der prüfenden Anwältinnen und Anwälte. Doch das Verdikt einfach als «unrepräsentativ» zur Seite zu schieben, wäre doch etwas billig. Denn es gibt Fälle von Filz in der Justiz.

Richter haben Interessenkonflikte

Dafür gibt es Gründe: In der Schweiz werden Magistratspersonen nach politischer Farbe gewählt. Wer Richterin oder Richter wird, entscheidet vor allem bei den oberen Instanzen nicht in erster Linie die Fachkompetenz, sondern vor allem das richtige Parteibüchlein.

Welch absurde Formen dies zuweilen annimmt, zeigt sich zurzeit im Kanton Aargau: Obergerichtspräsident Ernst Roduner (SP) hätte Mitte Mai wieder bestätigt werden sollen. Doch kurz vor der Wahl meldete die SVP Wahlsiegerin bei den letzten kantonalen Grossratswahlen ihren Anspruch auf den Sitz an. Seither ist eine Schlammschlacht im Gang.

Das schweizerische Milizsystem begünstigt noch eine andere Form von Filz. Es erlaubt nebenamtlichen Richterinnen und Richtern in vielen Kantonen, Verwaltungsratsmandate anzunehmen.

Ein krasses Beispiel dafür ist Eveline Saupper. Die Wirtschaftsanwältin des Zürcher Anwaltsbüros Homburger ist, wie das Nachrichtenmagazin «Facts» vor kurzem berichtete, sowohl Präsidentin des Finanzimperiums von Martin Ebner als auch Verwaltungsrichterin des Kantons Schwyz. Und dort ist sie ausgerechnet in jener Kammer tätig, die über Steuerrekurse entscheidet.

Stossend ist schliesslich der Rollentausch vor und hinter den Gerichtsschranken: Im Kanton Thurgau etwa können Bezirksgerichtspräsidenten gleichzeitig auch als Anwälte tätig sein und erst noch im Kantonsparlament sitzen. Mit Gewaltentrennung hat das wenig zu tun. Die Thurgauer Regierung wollte das bizarre Modell vor drei Jahren abschaffen, doch der Kantonsrat lehnte die Vorlage ab. So sitzen auch heute noch drei Gerichts- oder Vizepräsidenten im Parlament.

Und die Herren Richter-Anwälte-Kantonsräte wissen die «Synergie»-Effekte zu nutzen: Wer beispielsweise die Nummer des Rechtsanwaltsbüros von Urs Haubensak einstellt, landet direkt beim Sekretariat des Bezirksgerichts Kreuzlingen TG wo Haubensak als Vizepräsident waltet.

«Das geht eindeutig zu weit», findet Strafrechtsprofessor Riklin. «Selbst wenn der Richter klar zwischen seinen Tätigkeiten trennt, erweckt er damit den Eindruck von Parteilichkeit.»

Immerhin: Nicht alle Gerichte wischen die aus dem Beobachter-Rating resultierende Kritik einfach vom Tisch. «Selbstverständlich bin ich bereit, berechtigte Kritik entgegenzunehmen und zu Verbesserungen Hand zu bieten», schreibt zum Beispiel David Werner, Präsident des Obergerichts des Kantons Schaffhausen. Und auch die Richter von Olten Gösgen SO betonen: «Wir setzen alles daran, die Terminprobleme so rasch als möglich in den Griff zu bekommen.» Gut so, denn damit ist allen gedient.

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