Jäger auf verbotenem Posten
In Schweizer Wäldern stehen Hunderte unbewilligte Hochsitze. Doch die Gemeinden und Kantone kümmern sich nur selten um die Baugesetze.
Veröffentlicht am 31. August 2009 - 21:10 Uhr
Den Gemeindevorstand von Langwies GR stört ein spezieller Wildwuchs: Jäger haben über die Jahre fleissig Hochsitze erstellt – alle ohne Bewilligung. Um es sich mit den Weidmännern nicht zu verscherzen, wählte man die Methode Zuckerbrot. «Wir erliessen im Frühjahr eine befristete Amnestie für Hochsitze», sagt Gemeindeschreiber Mario Caluori. Bis Ende Mai waren neun Hochsitze gemeldet; es gibt wohl aber Dutzende. Diese soll der Förster jetzt entfernen. Denn das eidgenössische Raumplanungsrecht ist deutlich: Wer ausserhalb der Bauzonen baut, braucht eine Ausnahmebewilligung.
Die Praxis ist anders. Viele Gemeinden verlangen kein Bauverfahren, auch Graubünden hat keine Richtlinie zu Hochsitzen. Georg Brosi, Vorsteher des Amts für Jagd und Fischerei, spricht von einer «rechtlichen Grauzone». Empfehlungen von Gemeinden wie Fanas oder Küblis klingen fast wie ein Aufruf, sich um Gesetze nicht zu scheren: «Das baumschonende Erstellen von Hochsitzen mit natürlichen Materialien wird nicht mit allzu formalen Verfahren erschwert, auch wenn die rechtlichen Grundlagen dazu vorhanden sind.» Und abgebrochen wurden illegal erstellte Hochsitze «nur in vereinzelten Fällen», wie Brosi sagt.
Es gibt alle Arten Hochsitze – vom einfachen Brett bis zur aufwendigen Eisenkonstruktion. Sogar Seilbahnkabinen hängen in den Wipfeln. Das Fachorgan «Bündner Jäger» kritisiert die Entwicklung: «Nicht selten stehen mehrere Hochsitze nahe beieinander, beispielsweise am Hirschwechsel, wo im letzten Jahr besonders viele Hirsche erlegt wurden.»
Beat Angerer, Präsident der Bündner Jäger, verteidigt zwar die Hochsitze: Dosiert genutzt, würden sie für einen «ruhigeren Jagdbetrieb» sorgen. Aber: «Es gibt Regionen, wo zu viele Hochsitze errichtet wurden. Wir brauchen einheitliche Regelungen.»
Noch herrscht Jekami: Der Kanton Bern unterscheidet nicht bewilligungspflichtige einfache Hochsitze und «Jagdkanzeln» mit Ausnahmebewilligung. In Obwalden sind Hochsitze «verbotene Hilfsmittel», können aber bewilligt werden. St. Gallen reglementiert nichts, während im Thurgau verbindlich gilt: Hochsitze und Kanzeln für mehr als zwei Leute, mit über einen Meter hohen Wänden und massiver Konstruktion sind bewilligungspflichtig. Klingt gut, doch Papier ist geduldig: Keine vom Beobachter angefragte Thurgauer Gemeinde hat je über einen solchen Bau entschieden.
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