Das Video kostet 40 Franken; die Tonbandkassette 30 Franken. Blochers Rede «Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg – eine Klarstellung» ist nach wie vor erhältlich. Was auf den Bändern zu sehen und zu hören ist, hat das Bezirksgericht Zürich exakt protokolliert: «Die jüdischen Organisationen da, die Geld fordern, sagen, es gehe letztlich nicht ums Geld. Aber seien wir ehrlich (Gelächter setzt ein): Um genau das geht es (Applaus).»

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1000 Personen und die versammelte Schweizer Presse lauschten 1997 – mitten in der Holocaust-Krise – dem Vortrag in Zürich-Oerlikon. Am nächsten Tag titelte der «Sonntags-Blick»: «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld.»

Mit dieser Kurzform sei die Ehre von Christoph Blocher nicht verletzt worden, urteilte jetzt das Bezirksgericht Zürich. Eine Klage Blochers wurde abgeschmettert. Die Begründung ist 148 Seiten stark: «Schweizer Rekord für ein Bezirksgericht», heisst es in Justizkreisen.

Das Gremium hat die Rede im Detail analysiert und historisch eingebettet. Blochers Aussagen zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erachten die Richter als «unzulässige Verharmlosung und eigentliche Entstellung der relevanten historischen Bezüge».

Als «ausgesprochen polemisch und aggressiv, mitunter auch höhnisch» beschreiben die Richter Blochers Umgang mit den politischen Gegnern. Er spreche diesen «in umfassender und unhaltbarer Weise die emotionale Betroffenheit, die intellektuelle Redlichkeit und die moralische Integrität ab». Gegenüber den jüdischen Organisationen habe sich Blocher «in ausgesprochen beleidigender Art geäussert» und gleichzeitig «das Klischee vom geldgierigen Juden in ärgster Weise strapaziert».

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn Blochers Anwalt hat Berufung eingelegt. «Ich lehne den Antisemitismus und den Rechtsextremismus ab», beteuert Blocher immer wieder.

In seiner Rede hat er es vermieden, von «Juden» zu sprechen. Er wählte den Ausdruck «jüdische Organisationen». Deshalb beurteilt der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli die Aussagen nicht als Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Das Beispiel ist laut Niggli jedoch typisch für Christoph Blocher: «Er formuliert seine Aussagen so, dass zwar ein ungutes Gefühl bleibt, die Grenze der Legalität aber nicht überschritten wird.»