Nach dem mysteriösen Verschwinden von Buchhalter Mauro Z. aus dem Zürcher Lighthouse sind Behörden und Institutionen alarmiert. Max Bolliger von der Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich will die Finanzlage des Lighthouse überprüfen lassen. «Insbesondere interessiert uns die Spendenbuchhaltung. Denn wo so viel Geld im Kuvert hereinkommt, ist höchste Vertrauenswürdigkeit geboten.» Und er lässt durchblicken, dass auch die Subventionsbehörde – also die Gesundheitsdirektion – an einer Prüfung interessiert sei.

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Auch bei der Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) in Bern ist man «beunruhigt», so Bruno Ferrari, stellvertretender EDI-Generalsekretär. Er hält die Honorierung des Geschäftsführers der Stiftung «Stunde des Herzens», Heiko Sobel, mit zehn Prozent der Spendeneinnahmen für «heikel». Das EDI verlangt genauere Auskünfte von der Sammelstiftung, die mit ihrem Benefizkonzert in der Zürcher Oper zu den Hauptsponsoren des Zürcher Lighthouse gehört.

Auch die Synode der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich hat sich mit dem Lighthouse befasst. Mitglied Richard Winter stellte dem Kirchenrat eine Reihe von Fragen zum Darlehen von 1,2 Millionen Franken ans Lighthouse sowie zur Klärung der Finanzflüsse zwischen dem ökumenischen Aidspfarramt und dem Sterbehospiz.

Weit gravierender aber ist ein Fall aus der Anfangszeit des Lighthouse, der aufgrund von Beobachter-Recherchen erst jetzt bekannt wird. Als eine der ersten Patientinnen war die 81-jährige Ärztin Hilde Z. im Oktober 1992 in das Sterbehospiz eingeliefert worden. Drei Tage später verstarb sie.

Heiko Sobel, damaliger Leiter des Lighthouse, bezeichnete sie als seine «ehemalige Hausärztin und Freundin». In der Zeitschrift «Das Magazin» schilderte er im April 1993, wie sich die alte Dame über die mangelhafte finanzielle Unterstützung des Sterbehospizes durch Stadt und Kanton aufgeregt habe. Sobel hatte die vermögende Landärztin fünf Jahre früher als Pfarrer von Thalwil ZH kennen gelernt. Er wohnte damals unmittelbar neben dem herrschaftlichen Haus von Hilde Z.

Nach dem Tod der Ärztin stellte das Zürcher Steueramt fest, dass bei Hilde Z. «im Jahre 1991 eine nicht erklärbare Vermögensminderung von 246'347 Franken» stattgefunden habe. Konkret handelte es sich um den Teilerlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft im gleichen Jahr. Da die beiden Kinder keine solche Schenkung erhalten hatten, ersuchten sie Heiko Sobel um Aufklärung. Sie glaubten, dass ihre Mutter diese Summe dem Zürcher Lighthouse vermacht habe. Denn Sobel war damals praktisch die einzige externe Bezugsperson der etwas vereinsamten Frau. Das bestätigt auch ihr Neffe Hans H., der die Lebensgewohnheiten seiner Tante kannte.

Doch der Lighthouse-Chef antwortete ausweichend: «In unserer Spendendatei findet sich kein Eintrag unter dem Namen Dr. Hilde Z. Somit können auch keine Spenden Frau Dr. Z. zugewiesen werden.» Allgemein würden dem Lighthouse aber auch anonyme Spenden übergeben oder aus Legaten ausbezahlt, so Sobel, «ohne dass wir den Spender kennen dürfen».

Die Sache liess den Erben keine Ruhe. Sie wollten eine allfällige Schenkung auch gar nicht anfechten, sondern bloss eine Bestätigung, «um die wegen der fehlenden Begründung der Vermögensminderung drohenden höheren Steuern abzuwenden».

Hilde Z.s Tochter Liselotte liess sich durch den Zürcher Anwalt Marc-Antoine Kämpfen vertreten – auch im Einverständnis ihres Bruders, der geistig leicht behindert ist. Kämpfen bat das Lighthouse erneut um Auskunft: «Meine Klientin muss davon ausgehen, dass die Verstorbene einen Betrag von 200'000 Franken – die erwähnten Checks über 180'000 und 20'000 Franken – Herrn Pfarrer Heiko Sobel zuhanden des Zürcher Lighthouse übergeben hat.»

Kämpfen nannte mehrere Gründe für seine Vermutung: Hilde Z. habe ihre letzten Tage im Lighthouse verbracht und sich «gegenüber ihrer Tochter wiederholt dahin geäussert, sie habe dem Zürcher Lighthouse Spenden gemacht». Schliesslich habe Hilde Z. im November 1991 einen an die «sehr geehrte Spenderin» gerichteten Dankesbrief erhalten. In diesem Schreiben, das im Besitz des Anwalts ist, schreibt Heiko Sobel, dass der Umbau und die Zukunft des Lighthouse «ohne Ihr grosszügiges Mithelfen» nicht möglich gewesen wäre.

Zur gleichen Zeit plante eine Wohltätigkeitsstiftung mit Sitz in Zürich, dem Lighthouse eine Spende von 30'000 Franken zu übergeben. Der Stiftungspräsident hörte vom «seltsamen» Spendenfall Hilde Z. – und die Stiftung knüpfte die Vergabung an die Bedingung, «dass der Spendenfall von Frau Dr. H. Z. geklärt wird».

Diese Anfrage beunruhigte den damaligen Lighthouse-Stiftungsratspräsidenten Ruedi Lüthy: «Ich ging zu Heiko Sobel und fragte, ob wir eine Spende von Hilde Z. erhalten hätten. Nein, da sei nichts, erwiderte er mir.» Lüthy überzeugte sich selbst davon, dass in Sobels Spendenbuchhaltung kein solcher Betrag verbucht war.

Wer hat die Checks eingelöst?
Einige Zeit später machten Angehörige von Hilde Z. eine brisante Entdeckung: Die beiden Checks in der Höhe von 20'000 und 180'000 Franken, die Hilde Z. beim Hausverkauf erhalten hatte, waren am selben Tag eingelöst worden – seltsamerweise aber nicht am Wohnort der betagten Ärztin und auch nicht bei ihrer Hausbank. Für die Verwandten und die Umgebung von Hilde Z. ist es ein Rätsel, wie die 81-jährige Frau, die damals nicht gut zu Fuss war, allein diesen Betrag beziehen konnte und das Geld nirgendwo mehr auftauchte.

Kam das Geld eventuell dem ökumenischen Aidspfarramt zugute? Nein, sagt Guido Schwitter, der von 1990 bis 1992 als katholischer Pfarrer zusammen mit Sobel das Aidspfarramt führte. Schwitter durchforstete auf Wunsch des Beobachters die gesamten Spendenunterlagen des Jahres 1991: «Es gab weder von Hilde Z. noch anonym eine Spende in dieser oder einer auch nur annähernd so grossen Höhe.

Sobel wehrt sich gegen Vorwürfe
Oder hat die Landärztin vor ihrem Tod eine persönliche Schenkung für den charismatischen Aidspfarrer Sobel getätigt? Immerhin hatte dieser seine «Freundin» zwei-, dreimal in die Ferien mitgenommen. Ausserdem nahm Sobels Reinvermögen gemäss Zürcher Steuerregister im Jahr 1994 um 233'000 Franken zu.

Doch auch diese Variante verneint Heiko Sobel: «Eine lebzeitige Schenkung von Hilde Z. über 200'000 Franken habe ich weder entgegengenommen noch weitervermittelt, weder ganz noch teilweise.»

Die Vermehrung seines Vermögens erklärt er mit beruflichen Veränderungen: «Beim Austritt aus einer Personalvorsorgeeinrichtung im Jahr 1994 wurde mir der Betrag von 197'000 Franken überwiesen. Dieser erhöhte das steuerbare Vermögen um den von Ihnen genannten Betrag.»

Der Fall ist bis heute ungelöst. Hilde Z.s Tochter Liselotte starb 1998. Und die Wohltätigkeitsstiftung, die Aufklärung verlangt hatte, erhielt keine Antwort. Deshalb verweigerte sie dem Lighthouse die versprochene Spende von 30'000 Franken.