Muss der Vorname an den Briefkasten?
Frage: Auf der Post sagt man mir, dass der Briefkasten mit vollem Vor- und Nachnamen angeschrieben sein muss. Die Polizei dagegen empfiehlt alleinstehenden Frauen, den Vornamen wegzulassen. Was gilt?
aktualisiert am 23. August 2018 - 13:58 Uhr
Die Postverordnung schreibt vor, dass der Briefkasten «mit vollständiger und lesbarer Anschrift» anzuschreiben sei. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Sie den Vornamen zwingend ausschreiben müssen.
Für den Briefträger kann der ausgeschriebene Vorname natürlich eine Hilfe sein, vor allem, wenn Personen mit gleichen oder ähnlichen Namen im Quartier oder an der Strasse wohnen oder wenn Adressen auf Sendungen schwer zu entziffern oder unvollständig sind. In diesem Sinne ist das Ausschreiben des Vornamens im Interesse der Postkunden.
Was Ihre Sicherheit angeht, rät die Polizei heute vor allem dazu, keine allzu persönlichen und vertraulichen Daten allgemein zugänglich ins Internet zu stellen. Zum Beispiel sind veröffentlichte Ferienabwesenheiten auf sozialen Netzwerken eine richtiggehende Einladung für Einbrecher . Hinweise, ob eine Frau allein lebt, finden sich heute vor allem in solchen elektronischen Quellen.
1 Kommentar
In Polen gibt es keine Namen in Postkisten. Es gibt nur Wohnungsnummern. Der Brieftaeger verteilt Briefe nach Wohnungsnumern, nicht nach Namen.
Ist die Adresse z.B.: Bahnhofstr. 7/8. Die Acht ist die Wohnungsnummer.
Vor- und Nachname befinden sich auf dem Umschlag, der Brieftraeger ist jedoch nicht interessiert an das. Er hat eine Adresse und trägt dort einen Brief.
Es ist sicherer als in der Schweiz, wo sich Namen auf den Kisten befinden - jeder weiß, wie viele Menschen leben und wer.
Hinzu kommt der Daten Schutz. Aber, ist es der Schweiz egal.