Polizei befreit Mann nach Fessel-Sex – wer zahlt das?
Hilfe von der Polizei gibt es in der Regel umsonst. Anders ist es, wenn einem die Feuerwehr oder die Rega aus der Patsche helfen muss.
Veröffentlicht am 8. Juni 2022 - 17:48 Uhr
Dieser Anruf dürfte dem Mann nicht leichtgefallen sein. Beim Sexspiel hatte ihn seine Partnerin mit Handschellen gefesselt – doch dann fanden die beiden den Schlüssel nicht mehr. In seiner Not rief der Mann die Polizei, die ihn schliesslich aus seiner misslichen Lage befreite. So berichtete der «Blick» letzte Woche.
Muss der Mann für die Kosten aufkommen? Nein. Die Polizei ist dazu da, in Notlagen zu helfen. Finanziert wird sie durch Steuergelder. «Wenn wir ausrücken, wird das in der Regel nicht verrechnet», sagt Sarah Paul von der Stadtpolizei Winterthur. Das gilt auch, wenn der Einsatz selbstverschuldet ist. Niemand solle Hemmungen haben, in der Not die Nummer 117 zu wählen. «Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig», sagt Paul. Auch wer zum Beispiel wegen einer Panne am Auto einen Polizeieinsatz auslöst, muss deswegen keine Kosten befürchten. Das ist aber nicht bei allen öffentlichen Hilfen so.
Bei der Feuerwehr kommt es auf den Grund des Einsatzes an. Wenn das Haus brennt oder der Keller unter Wasser steht, ist die Hilfe umsonst. Verliert das Auto jedoch Öl, verrechnet die Feuerwehr die Umweltschutzarbeiten. Ebenso, wenn sie bei einem Unfall anrücken muss. In der Regel übernimmt allerdings die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung solche Kosten.
Teuer kann eine fehlerhafte Alarmanlage werden. Rückt die Feuerwehr umsonst aus, muss der Besitzer der Alarmanlage für die Kosten aufkommen. Die Tarife legen die Gemeinden fest. Beim ersten Fehlalarm sind die meisten kulant und verrechnen nichts. Danach werden für jedes weitere Ausrücken mehrere Hundert bis mehrere Tausend Franken fällig, je nach Gemeinde.
Oft wird die Feuerwehr auch gerufen, um Tieren in Not zu helfen. Die Katze auf dem Baum holen ihre Leute dabei meist umsonst herunter. «Solange es nicht zu oft vorkommt, verbuchen wir das unter Service Public», sagt Peter Frick, Leiter Feuerwehren des Kantons Bern. Anders ist es bei grösseren Tieren. Wenn eine Kuh in ein Güllenloch fällt oder ein Pferd im Schlamm versinkt, kostet die Bergung etwas. Die Tarife unterscheiden sich je nach Kanton. Bern etwa verrechnet nach Gewicht: Ein 80 Kilo-Schaf zu bergen kostet pauschal 600 Franken, für eine Milchkuh mit 600 bis 700 Kilo muss der Bauer 1200 Franken zahlen.
Sehr teuer können Rettungseinsätze für den Menschen werden. Anders als die Polizei oder die Feuerwehr verrechnen Rettungsdienste ihre Einsätze immer. Die Frage ist, wann die Versicherung einspringt – und wann nicht.
Vollständig werden die Rettungs- und Transportkosten nur bei Unfällen übernommen und nur dann, wenn man über die Arbeitgeberin unfallversichert ist oder eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Braucht man das Krankenauto wegen eines anderen medizinischen Notfalls oder hat man keine extra Unfallversicherung, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Hälfte der Kosten, allerdings höchstens 500 Franken. Je nach Region kann ein Krankentransport aber bis zu 2000 Franken kosten. Bei einer Rettungsaktion aus einer lebensbedrohlichen Lage, zum Beispiel durch die Luftrettungsorganisation Rega, bezahlt die Grundversicherung maximal 5000 Franken.
Nur durch entsprechende Zusatzversicherungen gedeckt sind Kosten für Einsätze, die nicht aus medizinischen Gründen erfolgen. Zum Beispiel, wenn man sich im Gebirge verirrt oder wenn einem bei der Skitour die Bindung bricht. Ist dabei ein Helikoptereinsatz nötig oder muss ein Suchtrupp ausgesandt werden, kostet das schnell mehrere Tausend, manchmal mehrere Zehntausend Franken.
Eine Möglichkeit, sich vor solchen Rechnungen zu schützen, ist eine Rega-Gönnerschaft . Sie kommt zum Zug, wenn keine Versicherung zahlt. Die Rettungsfluggesellschaft verzichtet dann darauf, die Einsatzkosten zu verrechnen. Allerdings ist die Rega-Gönnerschaft keine Versicherung, das heisst, es besteht kein rechtlicher Anspruch, dass sie die Kosten in jedem Fall erlässt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ob man für Hilfe zahlen muss, hängt nicht davon ab, ob man selbst verschuldet in Not geraten ist oder nicht. Sondern es kommt drauf an, wer hilft.
1 Kommentar
Sex-Fessel-Erlösung durch die Polizei = bezahlen muss logischerweise der Gefesselte!