Von den 65'000 Kilometern, die das Schweizer Wanderwegnetz umfasst, ist mittlerweile ein Viertel mit einem Hartbelag versehen. Und dies, obwohl die Volksmeinung bereits vor über 30 Jahren eindeutig war: Vier von fünf Stimmenden bejahten 1979 einen Verfassungsartikel, der das Wanderwegnetz schützen wollte. Auslöser war eine Volksinitiative, die Wanderfreunde eingereicht hatten, weil die Wege immer mehr unter Druck gerieten und zu befestigten Strassen wurden. «Ein wichtiges Anliegen ist, zu verhindern, dass sich die heutige Situation verschlechtert», schrieb der Bundesrat damals in seiner Botschaft zur Abstimmung.

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«Billiger Entsorgungsweg»

Die Absicht war gut, die Wirklichkeit ist eine andere. Seit die Wanderwege geschützt sind, wurden Tausende von Kilometern asphaltiert oder betoniert. Heute sind etwa 15 Prozent der Wanderwege befestigt, zählt man das Siedlungsgebiet mit, sind es 25 Prozent. Doch verlässliche Zahlen gibt es keine, was eigentlich bei einem durch die Verfassung geschützten Gut erstaunlich ist. «Für diese Entwicklung gibt es im Wesentlichen zwei Gründe», sagt Christian Hadorn, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Wanderwege, «die Rationalisierung der Landwirtschaft und die fortlaufende Zersiedelung der Landschaft.»

Auch die gemeinsame «Vollzugshilfe» zum Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) des Bundesamts für Strassen (Astra) und des Verbands Schweizer Wanderwege aus dem Jahr 2012 stellt unmissverständlich fest: «Die Zunahme der asphaltierten Oberflächen und des motorisierten Verkehrs auf Wanderwegen konnte, trotz dem deutlichen Auftrag von Gesetz und Verfassung, bis heute nicht aufgehalten werden.» Wer einen Wanderweg befestigen will, muss ein Baugesuch einreichen und dabei die kantonalen Wanderweg-Fachstellen und Wanderweg-Organisationen anhören. «Das ist leider nicht immer der Fall, und oftmals erfahren wir nur zufällig von einem Bauvorhaben», sagt Hadorn. Drastischer formuliert es Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: «Es ist schon oft vorgekommen, dass beim Bau einer Bergbahnstation gleich noch einem Bauern ein Gefallen mit überschüssigem Asphalt gemacht wurde.»

Das verstösst nicht nur gegen das Gesetz, sondern ist auch ökologisch verantwortungslos. Denn oft wird für das Teeren von Flur- und Wanderwegen sogenannter Ausbauasphalt verwendet, also rezyklierter Asphalt. Das Bundesamt für Umwelt schätzte 2012, dass 150'000 Tonnen Ausbauasphalt pro Jahr für Plätze, Wald- und Feldwege verwendet werden. Ausbauasphalt enthält krebserregende Kohlenwasserstoffe (PAK), weshalb der Bundesrat in einer Interpellationsantwort 2012 schrieb, dass «Ausbauasphalt ein ungeeignetes Material für Wanderwege» sei. Zudem würden diese oft als «billiger Entsorgungsweg» missbraucht. Ausbauasphalt wird für Wanderwege ohne Deckschicht verwendet, was zu Auswaschungen der Kohlenwasserstoffe ins Grundwasser führt. Dennoch wollte der Bundesrat kein Verbot von Ausbauasphalt als Belagsmaterial erlassen – im Gegensatz etwa zum Kanton Thurgau.

Die Kantone sind für den Vollzug des Fuss- und Wanderweggesetzes zuständig, die Gemeinden für den Unterhalt der Wege. Wer regelmässig durch die Schweiz wandert, stellt erhebliche Unterschiede fest, man könnte auch von föderalistischem Wirrwarr sprechen. «Es gibt beim Vollzug des Gesetzes 26 kantonal unterschiedliche Regelungen. Je nach Finanzkraft der Kantone und Gemeinden wird unterschiedlich viel in den Unterhalt der Wanderwege investiert», sagt Christian Hadorn. Überwacht und signalisiert wird das Netz von Freiwilligen des Verbands Schweizer Wanderwege.

Mutige Bürger und ein langer Atem

Manchmal braucht es wache und mutige Bürger und einen langen Atem, um eine illegale Teerung zu verhindern. Was für Wanderer 2012 zu einem guten Ende kam, hatte eine fünfjährige Vorgeschichte. Der Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Zell im Zürcher Tösstal fällte im Jahr 2007 den Entscheid, einen gut 500 Meter langen Flurweg, der durch Landwirtschaftsgebiet zu einem Gewerbebetrieb führte, zu teeren, damit er auch für 40-Tönner befahrbar würde. Ein Baugesuch reichte sie nicht ein. Die Asphaltierung wurde kurz darauf vorgenommen. Der Zeller Markus Altherr kritisierte, dass die rechtlichen Grundlagen dafür fehlten, der Weg zudem in einem Wasserschutzgebiet liege.

Die Unterhaltsgenossenschaft lehnte einen Rückbau ab, reichte aber nachträglich ein Baugesuch ein. In einem Entscheid vom Juli 2008 liess die Baudirektion des Kantons Zürich keinen guten Faden am Vorgehen und stellte unmissverständlich fest: «Der Asphaltbelag auf den Flurwegen ist wieder zu entfernen. Die betroffenen Flurwegabschnitte sind einzukiesen und somit der rechtmässige Zustand wiederherzustellen.» Zudem dürfe der Schwerverkehr nicht über den Flurweg zum Gartenbaubetrieb fahren. Die Unterhaltsgenossenschaft erhob Rekurs, blitzte aber insofern ab, als 400 Meter wieder rückgebaut werden mussten.

Markus Altherr machte sich mit seinem Eintreten für den Erhalt dieses Wanderweges nicht nur Freunde: «Es gab schon Leute, die mich nicht mehr grüssten, und der Anwalt der betroffenen Firma drohte mit einer Klage wegen Verleumdung.» Das Gesetz sieht zwar vor, dass für geteerte Wanderwege gleichwertiger Ersatz geschaffen werden muss. «Dieser Ersatz ist oft mangelhaft», sagt Raimund Rodewald, «deshalb sollten Wander- und Flurwege grundsätzlich nicht mehr geteert werden, der Ersatz ist nur eine billige Rechtfertigung zum Teeren und Betonieren». Denn oft sind die Ersatzwege länger, führen durch weniger attraktive Gegenden oder wirken manchmal etwas improvisiert.

Rodewald zieht deshalb eine vernichtende Bilanz: «Das Gesetz wird nicht eingehalten, das ist ein Skandal.» Er will diese Ersatzpflicht für Wanderwege verschärfen, auch ein Rückbau soll kein Tabu sein. Dabei hat er auch wirtschaftliche Fakten auf seiner Seite. Laut einer Studie aus dem Jahr 1993 kommen unter dem Strich Bau und Unterhalt von Kieswegen deutlich günstiger zu stehen als der von befestigten Strassen.

Staatlich subventioniertes Betonieren

Erstaunlich ist, dass die Zerstörung von Wanderwegen sogar noch subventioniert wird. Im Rahmen von «Strukturverbesserungen» und Meliorationen gibt die öffentliche Hand jährlich rund 85 Millionen Franken aus für den Bau landwirtschaftlicher Güterstrassen, also mehrheitlich befestigten.

Immerhin findet auch hier langsam ein Umdenken statt. Landwirte, die auf die Asphaltierung von Flurwegen zur Bewirtschaftung verzichten, erhalten ab diesem Jahr vom Bund «Landschaftsqualitätsbeiträge». Für dieses Programm, das zum Beispiel auch die Pflege von Hochstammobstbäumen oder das Pflanzen von Hecken umfasst, stehen für vier Jahre 30 Millionen Franken zur Verfügung. Einige wenige Prozent davon dürften wohl für das Nichtteeren von Wegen verwendet werden. Hier ein paar Hunderttausend fürs Nichtteeren, dort Dutzende von Millionen fürs Betonieren: Der Widerspruch ist offensichtlich. Ändern liesse sich das wohl mit Direktzahlungen wie beim biologischen Landbau oder der Pflege von Hecken. «Wir fordern, dass mit staatlichen Subventionen nicht nur die Attraktivität der Landschaft gefördert wird, sondern auch die Erhaltung der Wege, die diese Landschaft erst erlebbar machen», sagt Christian Hadorn.