Martina Lüthi (Name geändert) hat langen Atem bewiesen. «Aber nun geht mir langsam die Puste aus», sagt die 32-Jährige. Was ist geschehen?

Im Frühling 2000 wusste Martina Lüthi nicht mehr weiter. «Ich war arbeitslos, hatte Schulden, weil ich längere Zeit auf zu grossem Fuss gelebt hatte», sagt sie. Lüthi bat Katharina Krapf um Rat, jene Frau, die bereits im Kinderheim ihre Beiständin gewesen war und später ihre Firmgotte wurde. Krapf war bereit zu helfen - aber nur in Form einer Vormundschaft. «Ich willigte ein, weil ich blauäugig war. Und verzweifelt», sagt Martina Lüthi.

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Intime Daten weitergegeben
Fortan kümmerte sich Krapf mit einem Mandat der Vormundschaftsbehörde der Stadt St. Gallen um die Finanzen ihrer Klientin. «Der Grossteil meines Lohns wanderte direkt auf das von Krapf verwaltete Konto», sagt Lüthi, die inzwischen Arbeit bei einer Hauswartungsfirma gefunden hatte. Irgendwann rechnete sie nach - und merkte: Der Vorschuss von 6000 Franken, der nötig war, um das bevorstehende Konkursverfahren zu eröffnen, müsste längst zusammengespart sein. Sie verlangte Einsicht in die Buchhaltung. Krapf gewährte sie ihr nicht. Lüthi schlug Alarm. Zusammen mit ihrem Anwalt Markus Schultz erwirkte sie, dass die Vormundschaft per Ende 2001 aufgelöst wurde.

Die Schlussrechnung von Katharina Krapf liess auf sich warten. «Sie hat die Abgabe massiv hinausgezögert. Erst unter Androhung von Strafmassnahmen traf die Rechnung bei uns ein, und auch dann nur sehr lückenhaft», sagt Niklaus Rütsche, Sekretär der Vormundschaftsbehörde der Stadt St. Gallen. Krapf sieht das anders. Ihr Anwalt Alexander Lecki schreibt: «Es sei festgehalten, dass die zuständige Vormundschaftsbehörde mit Sicherheit nicht behauptet hat, die Schlussrechnung meiner Klientin sei mangelhaft.» Weiter will sich Krapf nicht äussern. Mit Hilfe einer Revisionsfirma gelang es den Beamten von der Vormundschaftsbehörde, Krapfs Buchhaltung zu rekonstruieren.

Nicht alle Fragen liessen sich beantworten - «nicht zuletzt, weil Katharina Krapf nicht kooperierte», so Rütsche. Am Schluss blieb der Behörde kein anderer Weg, als über ihre Versicherung 36’000 Franken Schadenersatz an Martina Lüthi zu zahlen. Sie verzichtete darauf, gegen Krapf Strafanzeige zu erstatten, entzog ihr jedoch das Mandat.

Für Martina Lüthi, die inzwischen in einer festen Beziehung lebte und schwanger war, währte die Verschnaufpause nur kurz. Katharina Krapf akzeptierte den Schlussbericht der Behörde nicht. In ihren Beschwerden an das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen, die dem Beobachter vorliegen, warf Krapf den Behörden indirekt vor, von Sekten unterwandert zu sein. In denselben Schreiben macht sie ihrer ehemaligen Klientin und deren Lebenspartner massive Vorwürfe. Eine der Beschwerden, in der sie intime Daten über Lüthi preisgibt, schickte Krapf als Kopie an Dritte - unter anderem an den Ammann der Wohngemeinde von Martina Lüthi.

Neue Schulden durch Prozesse
Das liess Lüthi nicht auf sich sitzen. Mit ihrem Partner erhob sie Klage gegen Katharina Krapf wegen Ehrverletzung und Verletzung der Schweigepflicht. Das Kreisgericht St. Gallen sprach Krapf der mehrfachen üblen Nachrede schuldig. In einigen Punkten wurde sie freigesprochen.

Das sollte noch nicht das Ende der Geschichte sein. Katharina Krapf zog weiter ans Kantonsgericht. Dieses hob das Urteil des Kreisgerichts im April 2006 auf und wies es an die Vorinstanz zurück, um es neu beurteilen zu lassen. «Wegen Verfahrensfehlern», so Lüthis Anwalt. Die junge Mutter und ihr Partner müssen nun für alle Prozesskosten aufkommen, mehrere tausend Franken. «Die Geschichte begann mit alten Schulden - und endet mit neuen», sagt die Geprellte.