Die Idee war bestechend: Die Schweiz sollte heimischen Käse trotz Marktöffnung weiterhin fördern, indem der Bauer 15 Rappen für jedes Kilo Milch erhält, das zu Käse verarbeitet wird. Damit wollte der Bund verhindern, dass der Milchpreis ins Bodenlose fällt. Zugleich sollten die Käser die Milch genauso günstig einkaufen können wie die Konkurrenz in Europa. Rohstoffverbilligung war das Zauberwort, mit dem die sogenannte Verkäsungszulage 2007 begründet wurde.

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Sollte, könnte, würde: Ob das 300 Millionen Franken teure Subventionsmodell tatsächlich funktioniert, ist fraglich. Die Zulage wird an die Käsehersteller gezahlt, die das Geld den Bauern weitergeben müssen. Aber drei Viertel der Milch gelangen über Handelsorganisationen zu den Käseherstellern; darum ist auch intransparent, wohin die Gelder fliessen. Nimmt man den europäischen Marktpreis von 53 Rappen als Basis, müsste ein Landwirt pro Kilo Milch mindestens 70 Rappen erhalten. Oft sind es aber nur zwischen 40 und 60 Rappen, manchmal sogar noch weniger.

Dem Beobachter liegen mehrere Milchabrechnungen vor, in denen nichts von Verkäsungszulage steht. Bauern, die ihre Milch etwa an die Handelsorganisation Nordostmilch liefern, finden in ihrer Abrechnung nur einen «Grundpreis», Abzüge für Administration und Transport, allfällige Zulagen für Grossmengen und Qualität.

Das ist bei der St. Galler Grosskäserei Imlig, der Nummer vier im Schweizer Käsemarkt, nicht anders. Auch sie weist den direkt liefernden Milchbauern die Verkäsungszulage nicht aus. Die Landwirte erfahren lediglich, wie hoch die Abgaben für die Marketingorganisation Swiss Cheese oder das Marketing des schweizerischen Milchproduzentenverbands ist. Dennoch ist das Bundesamt für Landwirtschaft überzeugt, sein Subventionssystem funktioniere. Das amtsinterne Finanzinspektorat kontrolliere jährlich bei rund 300 Betrieben, ob bei der Auszahlung der Gelder alles rechtens ablaufe. Die Kontrollberichte, die das belegen würden, hält das Bundesamt allerdings unter Verschluss.

Alle beteuern, es liefe korrekt ab, aber…

Als der Beobachter Einsicht nehmen wollte, beschied das Bundesamt für Landwirtschaft, die Berichte enthielten «Fabrikationsgeheimnisse». Daher «müssen wir jede Dokumentenseite prüfen, ob sie herausgegeben werden darf». Dies sei mit «erheblichem Zeitaufwand und Gebühren verbunden». Was das heissen kann, hatte der Beobachter vor einem Jahr erfahren. Damals verlangte das Amt für die Liste der Bezüger der Verkäsungszulage anfänglich 275'000 Franken (siehe «Staatsgelder für Käse» am Ende des Artikels).

Auch Käsereien und Händler beteuern, alles laufe korrekt ab: Die Zulage sei bereits im Milchpreis inbegriffen, den sie den Bauern zahlten. Das hiesse aber, sie könnten sich die Milch dank Verkäsungszulage teils deutlich unter EU-Preisniveau besorgen.

Das Geschäft mit der Milch ist seit Jahren intransparent. Für manchen Bauern ist es unmöglich, zu erfahren, wo seine Milch landet und was aus ihr hergestellt wird. Also kann er auch nicht kontrollieren, ob er die staatliche Zulage erhält, die ihm zusteht. Es ist gang und gäbe, dass Milch aus der Westschweiz zu einem Milchhändler in die Ostschweiz gekarrt wird, der sie dann einem Käser in der Zentralschweiz verkauft. Dort wird Milch aber nicht nur zu Käse, sondern auch zu Joghurt und Quark verarbeitet. Doch Subventionen gibts nur für Käse.

Jeder dritte kontrollierte Betrieb beanstandet

Emmi, der dominierende Schweizer Milchverwerter, verarbeitet rund ein Drittel der Milch zu Käse. Folglich erhalte jeder Direktlieferant und jede Handelsorganisation auf diesem Anteil Verkäsungszulage. Als aber neulich ein Bauer bei Emmi nachfragte, wurde ihm beschieden, die Verkäsungszulage sei bereits im Richtpreis der Milch eingerechnet und werde nicht separat ausgewiesen. Ähnlich tönt es bei der Nordostmilch: «Es wäre sehr kompliziert, die Subvention für Käse in den einzelnen Milchgeldabrechnungen auszuweisen», sagt Geschäftsführer René Schwager. Er zahle den Bauern einen «Mischpreis» aus dem Ertrag der rund 50 Milchkäufer, die unterschiedlich viel Milch zu Käse verarbeiten und entsprechend unterschiedlich hohe Zuschüsse vom Staat erhalten. Fazit: Die Käsezulage fliesst offensichtlich in die allgemeine Betriebsrechnung von Käseproduzenten oder Milchhändlern.

Auch wenn das Bundesamt für Landwirtschaft versichert, alles sei bestens, scheint es den Verantwortlichen nicht ganz wohl zu sein. In einem Brief an alle Milchverwerter erinnerte das Bundesamt im Frühling an die gesetzliche Pflicht, die Zulagen ordnungsgemäss zu verrechnen und auszuweisen. Die Inspektionsstelle werde künftig bei ihren Kontrollen die Umsetzung dieses Gesetzesartikels «genau prüfen». Das Bundesamt drohte: «Falls diesbezüglich bei Ihnen Handlungsbedarf besteht, bitten wir Sie, umgehend die nötigen Schritte zur korrekten Umsetzung einzuleiten. Ab dem 1. Januar 2014 werden wir bei einer Beanstandung in dieser Sache entsprechende Verwaltungsmassnahmen ergreifen.»

Ganz so reibungslos geht es nämlich nicht zu. 2012 wurde gemäss Finanzinspektorat jeder dritte kontrollierte Betrieb beanstandet. Gegen 5 von 143 wurde sogar ein Verwaltungsverfahren eröffnet. Die Sanktionen hielten sich aber in Grenzen, gesamthaft beliefen sich die Bussen auf bloss 4000 Franken. 34 Betriebe mussten dem Bund allerdings das Käsegeld zurückzahlen – total 236'308 Franken. Die höchste zu Unrecht bezogene Subvention betrug 175'989 Franken. «Sanktionsgründe waren primär Falschrapportierungen», heisst es beim Bundesamt für Landwirtschaft. Manchmal seien in den elektronischen Tabellen nur die Mengen falsch berechnet worden. Welche Betriebe Subventionen zurückzahlen mussten, will das Bundesamt nicht sagen.

Staatsgelder für Käse: Emmi erhält 46 Millionen