Im Sommer 2013 wurde Nicole Naef alles zu viel. Notfallmässig wurde sie in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Es war genau drei Jahre her, dass ihr Mann Eugen verschwunden war. Am 22. Juni 2010 hatte er ihr eine letzte SMS geschickt: «Das Auto steht in Lugano-Paradiso. Sorry für alles, ich bin schuld.» Von einem Tag auf den andern war Naefs Lebensplan Makulatur, nach 20 Jahren Ehe. Die beiden Kinder im Teenageralter waren ohne Vater, sie war ohne Mann.

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Jährlich gehen in der Schweiz bei der Polizei rund 5000 Vermisstmeldungen ein. Am häufigsten verschwinden Leute in den Sommermonaten, wenn die Wärme das Untertauchen erleichtert. Die meisten Verschwundenen kehren allerdings innerhalb von 48 Stunden zurück oder werden gefunden.

Ungeklärt bleiben etwa 200 Fälle pro Jahr. Wie jener von Nicole Naefs Ehemann Eugen.

Eugen Naef war vor seinem plötzlichen Verschwinden Pächter einer Beiz in Weinfelden TG. Reich wurden die Naefs damit nie. Aber das Geld auf dem Konto reichte, um auch einmal Familienferien an der Adria zu machen.

Die Konten bleiben jahrelang blockiert

Seit Eugen Naefs letztem Lebenszeichen ist daran nicht mehr zu denken. Denn die Bankkonten bleiben so lange blockiert, bis eine verschwundene Person amtlich für verschollen erklärt wird – und das dauert bis zu sechs Jahre. Auch Witwen- und Waisenrenten richtet die AHV erst nach Ablauf dieser Zeitspanne aus. Zwar rückwirkend, aber das nützt einem im Moment nichts: «Niemand gibt dir einen Kredit auf eine Rente, die du irgendwann einmal bekommst», erklärt Nicole Naef. Auch eine Wohnung kann ohne die Verschollenerklärung nicht verkauft werden, selbst wenn eine andere Bleibe billiger zu stehen käme.

«Die lange Frist kann Betroffene in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen», sagt Heinz Hausheer, emeritierter Zivilrechtsprofessor der Uni Bern und Spezialist auf dem Gebiet. Geschaffen wurde die Sperrzeit unter anderem, um Betrug vorzubeugen, namentlich im Zusammenhang mit Lebensversicherungen. Mit einigem Grund – viele Verschwundene sind vor hohen Schulden geflüchtet.

Bestrebungen, die Frist zu verkürzen oder vorgezogene Rentenauszahlungen zu ermöglichen, haben es schwer. Sie scheitern nicht zuletzt an der Kompetenzschnittstelle zwischen dem Bund (Leistungen aus der Zivilgesetzgebung) und den Kantonen (wirtschaftliche Folgen bei der Sozialhilfe). Wenn früh Geld ausbezahlt und verbraucht wird, die vermisste Person dann aber doch auftaucht, sei zudem die Rückzahlung beziehungsweise die Haftungsfrage unklar, so Hausheer. «Und niemand will das Risiko eingehen, ein Defizit übernehmen zu müssen.»

Verlassene fällt in schwere Depression

Nicole Naefs Schicksal stand 2012 im Zentrum eines Beobachter-Artikels über Vermisste. Jetzt fragte der Beobachter bei der Frau aus dem Thurgau nach, wie es ihr ergangen ist – und erfuhr die Geschichte einer persönlichen Talfahrt. Diese hat viel mit der langen Periode zu tun, in der die Verlassenen kaum mehr handlungsfähig sind, weil zum emotionalen Chaos auch noch finanzielle Zwänge kommen.

Vermisst – verschollen: Die Rechtslage

  • Wenn eine Person vermisst wird, ohne dass sie amtlich für tot erklärt wurde, bleiben für die Angehörigen etliche Aspekte ungeklärt, die zu finanziellen Engpässen führen können. Beispielsweise die Auszahlung von Renten und Versicherungsleistungen oder die Eröffnung des Erbgangs.

  • Gibt es laut Zivilgesetzbuch «vernünftige Zweifel» am Tod der Person, kommt eine Verschollenerklärung in Betracht. Erst nach Vorliegen dieses Dokuments können die aus dem Tod abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden.

  • Liegt eine lange nachrichtenlose Abwesenheit vor, muss mindestens fünf Jahre seit dem letzten Lebenszeichen zugewartet werden, um die Verschollenerklärung zu beantragen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Vermissten.

  • Bei Verschwinden in hoher Todesgefahr, etwa bei einer Naturkatastrophe, kann das Begehren frühestens ein Jahr nach dem Vorfall gestellt werden.

  • Danach erfolgt die offizielle Ausschreibung der vermissten Person durch das Gericht. Falls innerhalb von zwölf Monaten weder die Person noch ihre Leiche auftaucht, wird die Verschollenerklärung ausgestellt. Insgesamt dauert das Prozedere somit mindestens zwei respektive sechs Jahre.

In der ersten Zeit nach Eugens Verschwinden findet Nicole Naef Arbeit im Stundenlohn in einem Kiosk. So hält sie sich und die Kinder knapp über Wasser. Als ihr nach und nach immer mehr Stunden gestrichen werden, fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Sie bricht zusammen, kann nur noch weinen und sieht in ihrem Leben nichts Lebenswertes mehr.

Sie erzählt von ihrer schweren Depression, die Mitte 2013 zum Eintritt in die Klinik führt. Fast ein Jahr dauert der Aufenthalt, zuerst stationär, dann ambulant. «Die Jahre ohne Eugen durchzustehen brauchte so viel Kraft», fasst sie zusammen und wischt sich eine Träne aus dem weichen, runden Gesicht. «Ohne meine Tochter und meinen Sohn hätte ich das nicht geschafft. Sie haben mich am Leben erhalten.»

Die Kinder halfen ihr auch immer wieder in finanzieller Hinsicht. Der Sohn schenkte ihr sein altes Auto, die Tochter unterstützte sie bei dessen Unterhalt. Die beiden sind heute junge Erwachsene und verdienen ihr eigenes Geld. Nicole Naef empfindet es als «erniedrigend», von den Kindern unterstützt werden zu müssen: «Eigentlich müsste es doch umgekehrt sein.» Auch andere Angehörige würden ihr zur Seite stehen, erzählt sie – und wieder meldet sich das Schamgefühl: «Ich will nicht ständig betteln müssen!» Heute lebt die 50-Jährige von der Sozialhilfe und absolviert wegen ihres Gesundheitszustands ein IV-Integrationsprogramm. Sie hofft, bald wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

Auch vom Gesetzgeber vergessen

Ende dieses Monats wird ihr Mann fünf Jahre verschwunden sein, dann endlich kann sie die Verschollenerklärung beantragen. Und sie muss ein weiteres Jahr warten, bis auch amtlich gilt: Ihr Eugen ist verschollen.

«Keiner gibt dir Kredit auf eine Rente, die du irgendwann einmal erhältst.»

Nicole Naef

Dass Angehörige Vermisster während so langer Zeit unverschuldet untendurch müssen, versteht Nicole Naef nicht. Die Gelegenheit, den problematischen gesetzlichen Ist-Zustand zu korrigieren, wäre eigentlich günstig. Erst Ende März legte der Bundesrat eine Auslegeordnung unter dem Titel «Modernisierung des Familienrechts» vor, um eine Diskussion in Volk und Parlament anzustossen. Der 60-seitige Bericht, initiiert durch ein Postulat von SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr, zeigt gesetzgeberische Handlungsoptionen für alle möglichen Facetten von Lebensbeziehungen auf, die Aspekte Trennung und Tod inklusive. Weshalb in diesem Kontext nicht auch die gegenwärtige Situation der Verlassenen hinterfragen?

Zivilrechtler Heinz Hausheer hat wenig Hoffnung: Es seien in diesem Bereich derart viele Reformen unterwegs – Sorgerecht, Unterhaltsrecht –, dass das Thema Vermisste «unter die Räder der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen kommt, die weitaus mehr Leute betrifft. So massiv die Belastung im Einzelfall auch sein kann.» Kurz: Den Angehörigen Verschwundener fehlt die Lobby, die ihre Anliegen vertritt. Somit dürfte sich ihre Lage auf absehbare Zeit kaum verbessern.

Zivilstand: «unverheiratet seit 2010»

Das ist bitter für die Betroffenen, denn neben dem Geldproblem reiben sie sich auch an kleinen Dingen. So macht es Nicole Naef zu schaffen, dass ihr Zivilstand nach Ausstellung der Verschollenerklärung lauten wird: «unverheiratet seit 2010». Was von aussen betrachtet eine etwas merkwürdige Formulierung ist, kann aus Sicht der Betroffenen ins Innerste treffen. «Diese Formulierung ist falsch. Ich bin doch nicht plötzlich unverheiratet, nur weil Eugen verschwunden ist», sagt Nicole Naef und schüttelt den Kopf.n