Mit den Nachbarn im Netz
Zum drahtlosen Surfen im Internet braucht es nicht in jeder Wohnung ein eigenes Netzwerk. Teilen ist technisch und rechtlich möglich – vier Tipps.
Veröffentlicht am 27. April 2015 - 10:20 Uhr
In manchen Häusern gibt es ebenso viele Netzwerke wie Wohnungen. Doch weshalb nicht mit Nachbarn den Internetanschluss nutzen und die Kosten teilen? Das spart nicht nur Geld, sondern senkt auch den Aufwand für die Installation und die Konfiguration. Wenn sich jemand im Haus findet, der Spass an der Technik hat, profitieren alle vom geteilten Netz. Bis es so weit ist, gilt es allerdings Verschiedenes zu beachten.
1. Dämmt die Wand Signale?
Die Reichweite des Funknetzes (WLAN) ist stark von den Gegebenheiten im Gebäude abhängig. Die meisten gängigen Router reichen bloss für eine durchschnittliche 4½-Zimmer-Wohnung. Holz, Aluminium oder Glas lassen die Signale praktisch ungehindert passieren, während eine Wand aus Ziegelsteinen oder Beton ein grösseres Hindernis darstellt. Nach mehr als ein bis zwei Zwischenwänden sinkt die Signalstärke und damit die Übertragungsgeschwindigkeit rapide. «Vor allem Gipswände schirmen stark ab», sagt Lukas Maag von AVM, einem deutschen Hersteller von Breitbandgeräten.
2. Wie installiert man WLAN?
Stil Räume erschliessen will, muss die technische Infrastruktur anpassen. Nach wie vor am zuverlässigsten sind Verbindungen über Netzwerkkabel, die problemlos Hunderte von Metern überwinden. Ein professionelles gemeinsames Netzwerk sieht eine sternförmige Verkabelung vor, wobei dezentrale Basisstationen (Access Points) die einzelnen Räume mit Funk versorgen. Für das fachmännische Verlegen der Kabel sollte man sich an einen Installateur oder Elektriker wenden.
Übrigens lassen sich als Alternative bereits vorhandene Stromkabel nutzen. Die Datenübertragung funktioniert dort aber meist nur innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs, der hinter einem bestimmten Stromzähler liegt. In Häusern mit getrennten Stromkreisläufen führt also kein Weg daran vorbei, neue Kabel für einen Internetzugang zu ziehen.
Innerhalb eines Haushalts oder eines Einfamilienhauses ist die Übertragung über bestehende Stromkabel aber höchst willkommen: Mit den im Handel erhältlichen Power-LAN-Adaptern kann jeder Laie das Netzwerk im Haus ausbauen – ohne Löcher zu bohren. Weil die Funksignale beschränkte Reichweite haben, braucht es meist weitere Zusatzgeräte: neben Power-LAN kommen vor allem WLAN-Repeater und Access Points zum Einsatz. «Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein Repeater zwar die Reichweite erneut erhöht, zugleich aber den Datendurchsatz halbiert», sagt Lino Bugmann vom Elektronik-Onlineshop Digitec. Im Übrigen müssten die meisten Access Points über Kabel verbunden sein. «Deshalb braucht es in grösseren Häusern für die gemeinsame Nutzung eine Verkabelung.»
3. Ist Privates geschützt?
Auch Sicherheitsstandards sollte man nicht vergessen. Schliesslich kursieren in einem Heimnetzwerk auch private Daten – etwa fürs E-Banking. Um die Privatsphäre zu schützen, kann man mehrere getrennte Router einsetzen. Alle Geräte sollten mit der neusten Verschlüsselungstechnik (Sicherheitsstandard WPA2) arbeiten und auch korrekt konfiguriert sein.
«Oft ist es zweckmässig, Freunden oder Gästen nur einen Zugang über ein abgetrenntes Gastnetz zu ermöglichen», sagt Lukas Maag von AVM. So ist das private Netzwerk geschützt. Wichtig ist es auch zu wissen, dass im Prinzip alle Endgeräte im gleichen Heimnetz gegenseitig «sichtbar» sind: Mit etwas Know-how und entsprechender Software ist es kein Kunststück, Daten der anderen Nutzer einzusehen oder abzufangen.
4. Haften alle gemeinsam?
Provider wie Swisscom, UPC Cablecom oder Sunrise warnen vor den Risiken gemeinschaftlicher WLAN-Nutzung. Wenn über das Internet-Abo illegale Aktivitäten laufen und ein Strafverfahren eingeleitet wird, haftet tatsächlich zunächst einmal der Abonnent.
Die Geschäftsbedingungen der Swisscom verpflichten Kunden explizit, den «unbefugten Zugriff durch Dritte» zu verhindern. Dazu sagt David Rosenthal, Zürcher Jurist und Spezialist für Kommunikationsrecht: «Solche Bestimmungen zielen in der Regel auf Nutzungen, die vom Abonnenten unbeaufsichtigt erfolgen, oder sonst illegale Nutzungen durch Dritte.» Teilweise geht es auch um den Schutz von Geräten, die der Konsument vom Provider mietet. Das Mitsurfen von Freunden oder Nachbarn sei normalerweise nicht gemeint, sagt Rosenthal.