Claus Appenzeller* (Name geändert) feiert im Januar seinen 80. Geburtstag. Seine Kinder wollten ihm ein Handy schenken, damit sie ihn besser erreichen können, falls etwas wäre. Denn Appenzeller lebt allein und etwas abgelegen. Auch TV oder Radio hat er nicht. Um sich zu informieren, liest er die Zeitung.

Trotzdem erhält Appenzeller eine Rechnung der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) und wundert sich: Muss er sie tatsächlich bezahlen? Muss er nicht. Wer wie er keine elektronischen Medien empfangen kann, kann sich bei der Serafe von der Gebühr befreien lassen. Dazu muss man ein spezielles Formular verwenden. Herunterladen kann man es auf der Website der Serafe.

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Formular nicht für alle zugänglich

Ein Problem für Menschen wie Claus Appenzeller, die kein Internet haben. Die Serafe sieht das anders: «Für uns ist das nicht absurd. Die Möglichkeit, das Formular von unserer Homepage herunterzuladen, wird übrigens rege genutzt. Von wem und ab welchem Gerät dies erfolgt, ist für uns uninteressant», sagt Serafe-Sprecher Erich Heynen. Selbstverständlich könne man das Formular aber auch per Telefon oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail bestellen. 

Das tat Appenzeller. In einem Brief bat er die Serafe, ihm das Formular per Post zuzustellen. Doch sein Schreiben blieb unbeantwortet.

Damit ist Appenzeller kein Einzelfall. Dem Beobachter sind viele Fälle bekannt, in denen die Serafe sowohl per Post wie telefonisch nicht oder nur sehr schwer zu erreichen war.

Schon früher Probleme bei Serafe

Bereits vor zwei Jahren hatte der Beobachter darüber berichtet Befreiung von TV-Gebühren Serafe beantwortet Brief ein Jahr lang nicht . Die Serafe versprach damals Besserung. Man habe das Team im Kundendienst mittlerweile verstärkt, so der Sprecher. Heute blieben Kunden selbst an Spitzentagen – also kurz nach Versand der Rechnungen – nur bis zu fünf Minuten in der Warteschleife des Callcenters hängen. Auch bei den unbeantworteten Mails habe sich die Lage etwas beruhigt. «Wenn Kunden länger auf eine Antwort der Serafe warten müssen, entschuldigen wir uns dafür.»

Appenzeller war am Schluss erfolgreich: Zwar bekam er von der Serafe keine Antwort. In der Zwischenzeit konnte ihm aber sein Sohn aushelfen, das nötige Formular herunterladen und ausdrucken. Appenzeller sandte es dann per Post an die Serafe und ist seither von der Gebührenpflicht befreit. Zumindest bis 2023 – bis dann gilt diese Befreiungsmöglichkeit.

Rechtsratgeber
Mehr zur Radio- und Fernsehgebühr

Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe leisten? Und innert welcher Frist muss man die Jahres- oder Teilrechnung bezahlen? Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie als Beobachter-Mitglied im Merkblatt «Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe)».

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