Beauftragen Sie einen Makler aus der Region. Diese kennen den lokalen Markt und die Preise und verfügen oft bereits über Kontakte zu Kaufinteressenten. Suchen Sie in der Lokalzeitung nach Maklern, die regelmässig Häuser ausschreiben, die in die gleiche Kategorie fallen wie Ihre Liegenschaft. Verlangen Sie Referenzen zu typenähnlichen Liegenschaften. Makler, die Mitglied beim Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) sind, unterliegen den Standesregeln, die Grundsätze zur Berufsausübung enthalten. Meiden Sie Makler , die keinen festen Geschäftssitz, keine Website und nur eine Handynummer angeben. Wie das Beispiel aus der Beratungspraxis des Beobachters zeigt (siehe «Makler: Drei Offerten, drei Preise»), lohnt es sich, mindestens drei Offerten einzuholen und dabei kleinere wie grössere Maklerbüros einzubeziehen.
Üblich ist eine Provision zwischen zwei und drei Prozent des effektiven Verkaufspreises bei Erfolg. Zusätzlich kann vereinbart werden , dass der Makler auch ohne Erfolg ein Basishonorar erhält oder gewisse Zusatzleistungen erfolgsunabhängig geschuldet sind. Ein übermässig hoher Maklerlohn kann vom Richter herabgesetzt werden, sagt das Gesetz. Als Anhaltspunkt: Auch eine Provision von 3,75 Prozent kann laut Bundesgericht im Rahmen liegen.