Was hat die Kesb damit zu tun?
Frage: Meine Bank und mein Anwalt sagten mir, mein handschriftlich verfasster, datierter und unterschriebener Vorsorgeauftrag sei gültig. Einer Ihrer Experten am Beratungstelefon des Beobachters meinte aber, er sei erst gültig, wenn er von der Kesb in Kraft gesetzt sei. Was stimmt denn nun?
aktualisiert am 18. November 2019 - 12:01 Uhr
Beide haben recht. Ihr Anwalt und Ihre Bank aber nur ein bisschen. Ein Vorsorgeauftrag, der von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist, ist gültig errichtet. Das Gleiche gilt, wenn er von einer Urkundsperson – was meistens ein Notar ist – öffentlich beurkundet worden ist. Ein Vorsorgeauftrag ist in beiden Fällen aber nichts weiter als eine Absichtserklärung, was im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit geschehen und welche Kompetenzen die beauftragte Person dann haben soll.
Anders als bei einer Patientenverfügung oder einer normalen Vollmacht genügt die gültige Errichtung noch nicht: Ein Vorsorgeauftrag muss von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden. Liegt ein Vorsorgeauftrag einer inzwischen urteilsunfähigen Person vor, so prüft die Kesb, ob:
- dieser gültig errichtet worden ist;
- die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind;
- die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist; und
- weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind.
So steht es wortwörtlich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Mit dieser Prüfung hat sich die Kesb nicht selber beauftragt, sondern dies wurde ihr vom Gesetzgeber übertragen. Gut möglich, dass der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung übers Ziel hinausgeschossen ist: Patientenverfügungen und normale Vollmachten entfalten ihre Wirkung schliesslich auch ohne Zutun der Kesb. Doch Gesetz ist Gesetz.
Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, so händigt ihr die Kesb «eine Urkunde aus, die ihre Befugnisse wiedergibt» – auch das steht im Gesetz. Ihr Vorsorgeauftrag muss also von der Kesb in Kraft gesetzt werden und benötigt quasi deren Stempel – diesen kann sie aber erst geben, wenn Sie gar nicht mehr so richtig wissen, was um Sie herum geschieht. Mit anderen Worten: wenn Sie urteilsunfähig geworden sind. Das sind Sie, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall im Koma liegen oder im Alter an Demenz erkranken.
Was darf die Kesb alles?
Bezüglich der Kompetenzen und Aufgaben der Kesb existieren zuweilen viele falsche Annahmen. Dabei ist der Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde per Gesetz festgelegt. Beobachter-Mitglieder erhalten in der Checkliste «Aufgaben der Kesb» eine Aufstellung darüber, in welchen Fällen die Behörde aktiv ist.