Sonja Hauser
Veröffentlicht am 10. August 2000 - 00:00 Uhr,
aktualisiert am 23. Juni 2022 - 16:05 Uhr durch Cornelia Döbeli
Bild: Getty Images/Tetra images RF
Die schlaflosen Nächte der Eheleute Brugger nehmen kein Ende. Denn der Handwerksbetrieb des Ehemanns schreibt rote Zahlen. Die Ehefrau fragt sich insbesondere, ob sie bei einem Konkurs mithaftet. Sollten sie nicht sicherheitshalber das Einfamilienhaus in ihr Alleineigentum überschreiben und Gütertrennung vereinbaren?
Keine Haftung für Schulden des Ehepartners
Eheleute stehen automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Wie bei einer Gütertrennung können dadurch die Verheirateten grundsätzlich allein über ihr Einkommen und Vermögen verfügen. Umgekehrt haftet jede Seite auch allein für ihre persönlichen Schulden .
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