Herbst 2024 in Adlikon ZH: Einem Rottweiler gelingt es, aus seinem Daheim abzuhauen. Er beisst zwei spielende Kinder und verletzt den fünfjährigen Buben an den Armen und das siebenjährige Mädchen an Arm und Bein. Zwei Frauen – und etwas später eine Polizistin – eilen zu Hilfe. Der Rottweiler beisst alle drei.

Das Veterinäramt, die Strafbehörden und sogar die politische Maschinerie werden aktiv: Der Zürcher Regierungsrat setzt Rottweiler auf die Liste der verbotenen Hunde. Das Verbot gilt seit dem 1. Januar 2025. Wer im Kanton Zürich einen Rottweiler hält, muss nun eine Haltebewilligung beantragen. Allerdings gingen gegen das Verbot mehrere Beschwerden ein.

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