Karin von Flüe,
aktualisiert am 14. August 2024 - 14:10 Uhr
aktualisiert am 14. August 2024 - 14:10 Uhr
Unverheiratete Paare gehören nicht zu den gesetzliche Erben. Wer nicht verheiratet ist, erbt daher nichts von seinem Lebenspartner.
Es sei denn, dieser hat in seinem Testament dafür gesorgt. An diesem Grundsatz änderte auch die Revision des Erbrechts nichts. Seit 1.1.2023 können sich Konkubinatspaare aber immerhin gegenseitig einen grösseren Erbanteil vermachen als bisher. Denn der Pflichtteil von Kindern wurde von ¾ auf ½ reduziert und derjenige der Eltern wurde ganz gestrichen.
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