Es sei denn, dieser hat in seinem Testament dafür gesorgt. An diesem Grundsatz änderte auch die Revision des Erbrechts nichts. Seit 1.1.2023 können sich Konkubinatspaare aber immerhin gegenseitig einen grösseren Erbanteil vermachen als bisher. Denn der Pflichtteil von Kindern wurde von ¾ auf ½ reduziert und derjenige der Eltern wurde ganz gestrichen.

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