2017 wurde der Kindesunterhalt neu geregelt. Seither besteht er aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem sogenannten Betreuungsunterhalt des Kindes.
Der (schon zuvor geschuldete) Naturalunterhalt wird erbracht, indem man sich im Alltag um das Kind kümmert, es betreut und erzieht.