Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 10. Oktober 2017 - 09:47 Uhr,
aktualisiert am 10. Januar 2025 - 17:22 Uhr durch Karin von Flüe
Veröffentlicht am 10. Oktober 2017 - 09:47 Uhr,
aktualisiert am 10. Januar 2025 - 17:22 Uhr durch Karin von Flüe
Bild: Getty Images
2017 wurde der Kindesunterhalt neu geregelt. Seither besteht er aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem sogenannten Betreuungsunterhalt des Kindes.
Der (schon zuvor geschuldete) Naturalunterhalt wird erbracht, indem man sich im Alltag um das Kind kümmert, es betreut und erzieht.