Muss er das Darlehen nun zurückerstatten?
Frage: Meine Eltern gaben meinem Mann vor einigen Jahren, als er sich selbständig machte, 30'000 Franken als Starthilfe. Muss er nun nach unserer Scheidung das Geld zurückgeben?
aktualisiert am 11. August 2017 - 11:01 Uhr
Es kommt darauf an, was Ihre Eltern und Ihr Mann damals miteinander vereinbart haben. Waren die 30'000 Franken ein Darlehen oder eine Schenkung an Ihren Mann?
Wenn Ihre Eltern das Geld zurückwollen, müssen sie beweisen, dass es ein Darlehen war – dass also damals mit Ihrem Mann ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde, dass das Geld irgendwann zurückzuzahlen sei. Als Beweismittel kommen insbesondere ein entsprechendes Schriftstück oder Zeugen in Frage.
Der Richter hat bei der Beweiswürdigung des Weiteren auch die Beziehung zwischen den Parteien und die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen. Das «Schwiegersohnverhältnis» lässt meines Erachtens sowohl eine Schenkung wie auch ein Darlehen als möglich erscheinen. Allerdings ist es sicher nicht üblich, dass 30'000 Franken einfach verschenkt werden.
Wollen Sie jemandem ein Darlehen geben, bietet ein schriftlicher Vertrag mehr Sicherheit. Beobachter-Mitglieder erfahren mithilfe der Checkliste «Darlehensvertrag: Die wichtigsten Punkte», woran sie beim Aufsetzen der Vereinbarung denken sollten.