Haben Sie die Alimente für den Monat Januar bereits erhalten? Wurden sie eventuell bereits der laufenden Teuerung angepasst?

Oft passiert dies nicht, sei es aus Widerwillen seitens der Person, die die Alimente schuldet, oder weil es schlicht vergessen geht. Ist im Urteil oder im Unterhaltsvertrag eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen, ist der Schuldner oder die Schuldnerin verpflichtet, von sich aus zu handeln. Nur wenn sich dort keine entsprechende Klausel findet, ist keine Teuerungsanpassung geschuldet. Dann ist jeweils bloss der im Urteil oder im Unterhaltsvertrag festgelegte Betrag zu bezahlen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Teuerungsklausel entscheidet über Alimentenanpassung

Viele Alleinerziehende berichten bei Anrufen ans Beobachter-Beratungszentrum, dass sie zwar einen Teuerungsausgleich zugute hätten, es aber jahrelang unterlassen haben, darauf zu pochen. Manche, weil sie das Verhältnis zum Ex-Partner nicht belasten wollen, andere aus Unkenntnis.