Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück: In Hombrechtikon ZH bietet ein anthroposophisch orientiertes Altersheim ein Wohnmodell an, bei dem vor allem das Heim selber profitiert. Das Alters- und Pflegeheim Sonnengarten baut 22 neue Alterswohnungen. Acht davon können mit einem Wohnrecht auf Lebzeiten gekauft werden, für 480'000 bis 765'000 Franken.

Nur: Stirbt ein Bewohner, fliesst sein Anteil automatisch in die Institution «Gemeinnütziger Verein Sonnengarten». Die Erben gehen leer aus, und das Wohnrecht wird erneut verkauft, oder die Wohnungen werden vermietet. Bei Übersiedlung ins Pflegeheim verhält es sich genauso, nur dass Betroffene in diesem Fall einen Pensionspreisnachlass bekommen.

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Zwei haben unterschrieben

«Der Verfall des Wohnrechtskapitals ist problematisch, weil das Geld im Todesfall nicht den rechtmässigen Erben, sondern dem Verein zukommt», sagt Carlo Häfeli, Jurist beim Schweizer Heimverband Curaviva. Seiner Meinung nach müsste der «Sonnengarten» den Erben einen gewissen Betrag zurückzahlen.

Wie «Sonnengarten»-Heimleiter Ruedi Hartmann sagt, sind zwei Drittel der Wohnungen bereits vergeben, davon zwei Einheiten mit dem umstrittenen Wohnrechtsmodell. Dass das Geld im Todesfall an die Einrichtung geht, hält er für unproblematisch. «Das unter Umständen nicht ‹abgewohnte› Geld kommt dem ‹Sonnengarten› zugute.» Darüber kläre man Kaufinteressenten auch auf.

Curaviva-Jurist Carlo Häfeli rät vom Erwerb dringend ab. Für ihn ist fraglich, ob der «Sonnengarten» überhaupt legal vorgeht: «Ein Verein darf grundsätzlich kein kaufmännisches Unternehmen betreiben und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.»