Der Seidenspinner
Andi Stutz soll geheiratet haben. Darum und weil wir dachten, er stehe doch eher auf Männer, klären wir ihn auf über das geltende Eherecht.
Veröffentlicht am 3. März 2008 - 10:30 Uhr
Lieber Andi Stutz, mit den Seidenkreationen Ihrer Fabric Frontline entzücken Sie die Männer- und Frauenmodewelt. Privat sollen Sie sich ja eher für Männer begeistern. Wie eine Bombe hat da die Nachricht von der Klatsch-Frontline eingeschlagen: Sie haben geheiratet! Eine Frau! Ihre Gattin sei Russin und steinreich, heisst es. Von Ihrer Seite kommt kein Kommentar. Recht so. Ein Gentleman geniesst und schweigt. Während die Society sich das Maul über die Gründe für Ihr Tun zerreisst, kümmern Sie sich besser um das Rechtliche.
Wenn Sie im Ausland geheiratet und im ganzen Hochzeitstrubel vergessen haben, die Heirat auch der Schweizer Vertretung vor Ort zu melden, dann können Sie Ihrer Meldepflicht noch in der Schweiz nachkommen. Wenden Sie sich doch einfach an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen ihres Heimatkantons.
Und auch wenn es unromantisch ist, sollten Sie sich Gedanken machen über die rechtlichen Auswirkungen der Ehe auf Ihr Vermögen. Als binationales Ehepaar können Sie zwischen dem Heimatrecht Ihrer Frau und dem Schweizer Recht wählen. Ihre Wahl müssen Sie aber schriftlich festhalten oder in einem Ehevertrag treffen. Ohne Rechtswahl und ohne gemeinsamen Wohnsitz gilt die Gütertrennung nach Schweizer Recht. Apropos Wohnsitz: Das Eherecht gestattet getrennte Wohnsitze. Möchten Sie aber mit Ihrer Frau in der Schweiz leben, müssten Sie bei der Ausländerbehörde ein Gesuch um Familiennachzug einreichen. Die Heirat allein begründet noch kein Aufenthaltsrecht. Und wenn auch die Behörde indiskrete Fragen zum Zweck Ihres Ehebundes stellt? Honni soit qui mal y pense!
Und, herzliche Gratulation!
Karin von Flüe